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Dazu dient die gesetzliche Krankenversicherung

Sie erkranken an chronischem Asthma und sind ab diesem Zeitpunkt lebenslang abhängig von medizinischer Behandlung und Medikation. Über die Jahre hinweg entstehen Kosten, die für einen Normalverdiener untragbar wären. Aber auch ein einfacher Arztbesuch bei einer Grippe kann schnell hohe Behandlungskosten nach sich ziehen. Diese werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die Krankenversicherung gehört in Deutschland zu den Pflichtversicherungen – jeder Bürger muss über eine solche verfügen.

Die gesetzliche Krankenversicherung kommt für einen Großteil der zu leistenden Beträge bei medizinischen Behandlungen auf. Sie ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und des Gesundheitssystems. Sie ist verpflichtend für all jene Arbeitnehmer, deren Gehalt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese liegt für das Jahr 2024 bei 69.300 € Bruttojahresverdienst. Wer mehr verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln. 

Zwar unterscheiden sich die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen nur geringfügig, die Leistungen können dagegen sehr verschieden ausfallen. Es empfiehlt sich also, die Angebote der Krankenkassen genau zu prüfen und zu überlegen, welches am besten passt.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Zum Portfolio der gesetzlichen Krankenkassen gehören unter anderem Leistungen zur Vorbeugung und Früherkennung von Krankheiten. In Krankheitsfällen übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für medizinische und arzneiliche Behandlung zum großen Teil. Auch für häusliche Pflege, Fahrtkosten, Reha-Maßnahmen und Krankengeld leistet die Kasse Zuschüsse.

Die Leistungskataloge der gesetzlichen Kassen sind zu etwa 95 % einheitlich. Einige Anbieter schließen jedoch in ihr Leistungsprogramm Bonusprogramme für gesundes Leben, wirksame alternative Behandlungsmethoden oder beispielsweise Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung ein.

Die Leistungen der gesetzlichen Kassen müssen laut Sozialgesetzbuch „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein. Besonders bei rezeptfreien Medikamenten, Zahnersatz oder Sehhilfen zahlt die Versicherung deshalb – wenn überhaupt – nur niedrige Zuschüsse. Auch bei alternativen Behandlungsmethoden oder Impfungen vor Reisen in Risikogebiete kann die Kasse die Zahlung verweigern. Entsprechend können Sie über den gesetzlichen Schutz hinaus eine Zahnzusatzversicherung oder Auslandskrankenversicherung abschließen.

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden prozentual zum Einkommen des Versicherungsnehmers errechnet. Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung liegt bei 14,6 % des Bruttomonatseinkommens. Die Hälfte davon übernimmt Ihr Arbeitgeber und die andere Sie selbst. Hinzu kommt ein variabler Zusatzbeitrag, der von den Kassen in unterschiedlichem Maße erhoben und nur vom Arbeitnehmer gezahlt wird. Der Zusatzbeitrag liegt 2024 im Durchschnitt bei rund 1,7 %.

Der Beitrag wird nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Die liegt im Jahr 2024 für Arbeitnehmer in der Bundesrepublik bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5.175 € (62.100 € im Jahr). Einkünfte, die über diesem Betrag liegen, sind für die Berechnung nicht ausschlaggebend. Sie zahlen im Jahr 2023 maximal einen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 1.050,53 € monatlich, wobei der von Ihnen zu zahlende Arbeitnehmeranteil bei höchstens 525,27 € (zzgl. eines möglichen Zusatzbeitrages) liegt.

Da sich die Prozentsätze für die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung jährlich ändern können, empfiehlt es sich, regelmäßig zu vergleichen.

Die Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenversicherung

Neben den gesetzlich garantierten Leistungen umfasst das Portfolio mancher Anbieter sogenannte Wahlleistungen, die in gesonderten Wahltarifen abgeschlossen werden können. Dazu gehört beispielsweise die Wahl zwischen Einbett- und Zweibettzimmer im Krankenhaus oder eine optionale Chefarztbehandlung.

Aber auch alternative Behandlungen, beispielsweise durch Homöopathie oder Osteopathie werden von manchen Trägern finanziert. Durch Bonusprogramme unterstützen einige Versicherer beispielsweise Nichtraucher oder Sportler.

In Bonusheften trägt der Arzt entsprechende Bestätigungen ein, woraufhin die Krankenkasse Boni in Form von Geld- oder Sachprämien ausschüttet.


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