Glasversicherung: Schutz, Leistungen, Kosten

Mutter mit Kind vor einer großen Glasfläche: Eine Glasversicherung schützt vor Kosten bei Glasbruch
Redakteurin Viviane Ohlinger
Viviane Ohlinger
  • 4 Min.
  • 22.12.2025
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Glasversicherung schützt vor Kosten durch Bruchschäden an Gebäude- und Haushaltsglas, unabhängig von der Ursache.
  • Versichert sind je nach Tarif unter anderem Fenster, Türen, Duschkabinen, Spiegel, Möbelglas sowie Ceran- oder Induktionskochfelder.
  • Nicht versichert in der Glasversicherung sind Kratzer, Verschleißschäden, Glas von Alltagsgegenständen sowie vorsätzlich verursachte Schäden.
  • Die Kosten liegen zwischen 20 und 80 Euro pro Jahr und richten sich unter anderem nach Wohnfläche, Glasumfang, Gebäudeart und individuellem Risiko.

Was ist eine Glasversicherung?

Eine Glasversicherung – oftmals auch als Glasbruchversicherung bezeichnet - ist eine Zusatzversicherung zur Hausrat- oder Gebäudeversicherung. Sie übernimmt die Kosten für Schäden an Glasflächen, die beispielsweise durch Unachtsamkeit oder Fremdeinwirkung entstehen. 

Da die Hausratversicherung nur Schäden durch Hagel, Sturm, Leitungswasser, Feuer oder Einbruchdiebstahl abdeckt, kann eine Glasversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein. Sie ersetzt zum Beispiel zerbrochene Spiegel, kaputte Fensterscheiben oder auch das gerissene Ceranfeld am Herd.

Wann zahlt die Glasversicherung?

Eine Glasversicherung zahlt dann, wenn Glas zerbricht, zerspringt oder einen Sprung hat, der von der Vorderseite bis zur Rückseite geht. Das bezeichnet man als „bruchbedingte“ Schäden. Dann erstattet sie in der Regel folgende Kosten:

  • Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten
  • Notverglasung zur Sicherung von Öffnungen
  • Kosten für Monteure und Material
  • Entsorgung von Scherben und beschädigten Teilen
  • Übernahme von Kosten für Gerüste, Kräne sowie die für die Beseitigung von Hindernissen, sofern diese für die Behebung des Schadens notwendig werden
  • Reparaturkosten von Begleitschäden des Glasbruchs, z. B. an Fensterrahmen oder Alarmeinrichtung
  • Erneuerung von Oberflächenarbeiten auf den versicherten Glasscheiben, z. B. für Malereien, Anstriche oder Folien.

Damit die Versicherung die entstehenden Kosten begleicht, sollte Sie ihr den Glasschaden unverzüglich melden und Nachweise wie Fotos sowie eine kurze Beschreibung des Schadenshergangs beifügen. Je nach Vertrag wählen Sie dann selbstständig einen Glasfachbetrieb für die Reparaturmaßnahmen aus oder kontaktieren dafür das Partner-Unternehmen Ihres Versicherers. 

Zahlt die Glasversicherung bei Eigenverschulden?

Eine Glasversicherung zahlt auch bei Eigenverschulden. Sie gehört zu den sogenannten „Allgefahren-Versicherungen“ und springt damit unabhängig vom Schadensverursacher ein. Daher ist sie auch für Privathaushalte eine sinnvolle Zusatzversicherung. Zu den Klassikern beim Glasbruch gehören:

  • beim Putzen eine Scheibe zu beschädigen
  • eine Glastür unsanft zuzuschlagen, sodass das verbaute Glas zerbricht
  • ein Kind trifft mit einem Ball eine Fensterscheibe
  • ein Glasbauteil fällt aus der Hand

Generell prüft die Versicherung nicht, ob Sie an dem Schaden schuld sind oder nicht – denn bei Glasbruch spielt die Schuldfrage keine Rolle. Zufälliges oder fahrlässiges Eigenverschulden ist damit abgedeckt. Ausnahme: Wenn das Glas absichtlich zerbrochen wurde, zahlt die Versicherung nicht. 

Welche Glasarten sind versichert?

Die Glasversicherung deckt grundsätzlich bruchgefährdete Glasflächen ab, die fest mit dem Gebäude oder dem Mobiliar verbunden sind. Dazu gehören sowohl Bauteilverglasungen als auch Mobiliarverglasungen sowie – je nach Tarif – bestimmte Sondergläser. Zu den Glasarten, die von den meisten Glasversicherungen abgesichert werden, gehören:

  • Gebäudeverglasungen wie Glasscheiben, Mehrscheiben-Isolierverglasung und Sicherheitsgläser von Fenstern, Türen, Balkonen, Wänden, Terrassen, Decken, Wintergarten, Veranden, Loggien, Wetterschutz-Vorbauten, Dächern, Brüstungen, Lichtkuppeln, Duschkabinen (auch aus glasähnlichem Kunststoff), Glassteinen und Profilbaugläsern
  • Mobiliarverglasungen wie Glasscheiben von Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Öfen, Elektro- und Gasgeräten sowie lose abnehmbare und aufliegende Glasplatten (beispielsweise bei Glastischen) 

Je nach Tarif können Sie auch Küchenrückwände aus Glas und Sonderverglasungen wie Terrarien, Aquarien oder Gewächshäuser in Ihre Glasversicherung miteinschließen.

Achten Sie auf genauen Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung. Diese enthalten eine so genannte Glasliste, also eine genaue Aufzählung der Glasarten und Glasflächen, die durch die Glasversicherung abgedeckt sind.

Welche Schäden werden nicht abgedeckt?

Die Glasversicherung deckt ausschließlich echten Glasbruch ab. Alle Schäden, bei denen das Glas nicht bricht oder die nicht zu den versicherten Glasflächen gehören, sind nicht versichert. 

Die Glasbruchversicherung leistet demnach in den folgenden Fällen nicht:

  • Kratzer, Schrammen oder Absplitterungen ohne Bruch
  • Schäden durch normalen Verschleiß
  • Glas von Brillen, Smartphones oder Fernsehern
  • Leuchtmittel (z. B. Glühbirnen, LEDs)
  • Photovoltaik-Module
  • Glasgeschirr und Hohlgläser, wie Vasen oder Flaschen
  • Lampenschirme aus Glas
  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
  • Provisorische Reparaturen oder Folgeschäden außerhalb des Glases

Was kostet eine Glasversicherung?

Wenn Sie eine Glasversicherung abschließen möchten, müssen Sie mit Beiträgen zwischen etwa 20 und 80 Euro im Jahr rechnen. 

Die Höhe der Beiträge für die Glasversicherung richten sich vor allem nach:

  • Größe und Anzahl der Glasflächen
  • Größe der Wohnung
  • Gebäudeart
  • Nutzungsart (Privat oder Gewerbe)
  • Selbstbeteiligung und Umfang der gewählten Leistungen
  • Wohngegend

Die Gebäudeart spielt eine wesentliche Rolle bei der Festlegung des Versicherungsbeitrags. So weisen Gewerbeimmobilien in Innenstadtlage mit großen Schaufenstern ein höheres Risiko auf, dass Fenster – etwa durch Vandalismus – beschädigt werden. Auch in Mehrfamilienhäusern besteht durch den erhöhten Durchgangsverkehr ein größeres Schadensrisiko: Glastüren im Treppenhaus sind dauerhaft in Gebrauch und daher deutlich stärker gefährdet als beispielsweise eine verglaste Wohnzimmertür in einem Single-Haushalt. Dieses individuelle Schadensrisiko fließt in die Berechnung der Beitragshöhe ein.

Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?

Die meisten Versicherungen verzichten bei der Glasversicherung auf eine konkrete Versicherungssumme und setzen einen Pauschalwert an. Das bedeutet, dass alles zum Haushalt gehörende Glas in voller Höhe durch die Versicherung abgedeckt ist. Dafür wird ein Richtwert pro Quadratmeter Wohnfläche angesetzt. Beträgt dieser beispielsweise 600 €, so liegt die Versicherungssumme für die Glasversicherung bei einer 85 m²-Wohnung bei 51.000 €.

Alternativ können auch nur einzelne, besonders wertvolle Verglasungen versichert werden. Für die Berechnung der Versicherungssumme wird dann der jeweilige Wiederbeschaffungswert angesetzt, die Summe dessen ergibt die Versicherungssumme. Diese Werte werden mit Hilfe des Glaspreisindexes regelmäßig aktualisiert, um einer Unterversicherung vorzubeugen.

Wie verhalte ich mich richtig im Schadenfall?

Im Schadenfall ist es wichtig, zeitnah und strukturiert zu handeln. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie dabei am besten vorgehen:

  1. Schaden minimieren

    Nach § 82 Versicherungsvertragsgesetz besteht für Versicherungsnehmer die Pflicht, den Schaden zu begrenzen und nicht größer werden zu lassen. Das heißt, Scherben müssen entfernt werden und der Schaden vorsichtig abgedeckt werden. Aber achten Sie dabei auf Ihre Sicherheit, diese geht immer vor!

  2. Schaden dokumentieren

    Damit die Glasversicherung sich ein genaues Bild vom Schaden machen kann, ist eine Foto- oder Video-Dokumentation wichtig. Machen Sie diese am besten aus mehreren Perspektiven und zeigen Sie Details der Bruchstelle. Benennen Sie Datum und Uhrzeit, die betroffene Glasscheibe und die Schadensursache.

  3. Schaden unverzüglich melden

    Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich innerhalb von 1 bis 3 Tagen bei Ihrem Versicherer. Die Schadensmeldung kann telefonisch oder online über ein Schadensformular erfolgen. Halten Sie dazu Ihre Versicherungsnummer, das Schadendatum, eine Schadenbeschreibung und eventuelle Fotos bereit.

  4. Reparatur erst nach Freigabe

    Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, ehe Sie eine Reparatur veranlassen. Eine Ausnahme sind Notverglasungen, diese sind meist auch ohne Freigabe erlaubt. Je nach Vertragsbedingungen müssen Sie die Reparatur bei einem Partnerglaser der Versicherung durchführen lassen oder können die Glaserei frei wählen.

  5. Rechnungen einreichen und Belege aufbewahren

    Reichen Sie die Originalrechnung bei Ihrem Versicherer ein, damit er diese begleichen kann. Die Rechnung muss eine genaue Auflistung der Materialien und der Arbeitsleistung sowie eventuelle Kosten für die Entsorgung und die Anfahrt enthalten. Eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung wird automatisch abgezogen.

Für wen ist eine Glasversicherung sinnvoll?

Sie sollten über den Abschluss einer Glasversicherung nachdenken, wenn in Ihrem Haus teure Glasflächen verbaut sind. Darunter fallen Glasfassaden und bodentiefe Fenster ebenso wie Wintergärten, Ceran- oder Induktionskochfelder. Eine Glasversicherung kann sich auch dann lohnen, wenn in Ihrem Haushalt ein erhöhtes Risiko für Glasbruch besteht – zum Beispiel durch fußballbegeisterte Kinder. Ebenso profitieren Vermieter von dem Versicherungsschutz, da Schäden an Gebäudeteilen wie Wohnungstüren oder Verglasungen im Treppenhaus häufig in ihren Verantwortungsbereich fallen.

Es muss nur eine Police pro Haushalt abgeschlossen werden. Alle im Haushalt lebenden Personen sind automatisch im Versicherungsschutz der Glasversicherung inkludiert.

Ist eine Glasversicherung automatisch in der Hausrat- oder Gebäudeversicherung enthalten?

Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung enthalten in der Regel keine Glasbruchversicherung. Sie erstatten die Kosten für Glasschäden nur dann, wenn diese durch das versicherte Ereignis verursacht worden sind. So springt die Gebäudeversicherung oftmals ein, wenn Glas durch Sturm, Feuer oder Hagel zerstört wird; die Gebäudeversicherung hingegen bei Einbruchsschäden.

Eine Glasversicherung können Sie jedoch problemlos als extra Baustein zu Ihrer Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung hinzufügen. Unsere Spezialisten für Versicherungen helfen Ihnen gern dabei, den richtigen Umfang festzulegen und so einen Rundum-Sorglos-Schutz zu genießen.

Ist eine Glasversicherung steuerlich absetzbar?

Eine Glasversicherung ist nur steuerlich absetzbar, wenn Sie das versicherte Gebäude gewerblich nutzen. Dann können Sie die Ausgaben als Betriebskosten bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Wenn Sie als Privatperson eine Glasversicherung abschließen, sind die Kosten hingegen nicht steuerlich absetzbar.

Wie kann ich die Glasversicherung kündigen?

Eine Kündigung der Glasbruchversicherung ist grundsätzlich bis zu 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit möglich. Den entsprechenden Zeitpunkt finden Sie in Ihrer Versicherungspolice. Diese ordentliche Kündigung ist ohne Angabe von Gründen möglich.

Eine weitere Möglichkeit ist die außerordentliche Kündigung. Diese kann unter folgenden Umständen erfolgen:

  • Erhöhung des Versicherungsbeitrages bei gleichbleibenden Leistungen
    Die Kündigung muss innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Schreibens zur Erhöhung eingereicht werden. Sie tritt mit dem Start der Beitragserhöhung in Kraft.
  • Eintritt eines Versicherungsfalls 
    Die Kündigung muss 4 Wochen nach dem Abschluss der Schadensfallverhandlungen erfolgen. Ob die Glasversicherung den Schaden bereits reguliert hat oder nicht, ist hierbei unerheblich.

Eine Kündigung der Glasbruchversicherung muss immer schriftlich erfolgen und ist per Brief oder bei einigen Anbietern auch per Mail möglich. Das Kündigungsschreiben muss dabei vor dem Stichtag beim Versicherer eingegangen sein.

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