Wenn Mikrowelle, Fernseher und Co. beispielsweise durch einen Leitungswasserschaden zerstört werden, wird es richtig teuer. In solchen Fällen greift die Hausratversicherung Ihnen finanziell unter die Arme. Lesen Sie hier, was beim Abschluss wichtig ist.
Wenn Mikrowelle, Fernseher und Co. beispielsweise durch einen Leitungswasserschaden zerstört werden, wird es richtig teuer. In solchen Fällen greift die Hausratversicherung Ihnen finanziell unter die Arme. Lesen Sie hier, was beim Abschluss wichtig ist.
Schützen Sie Ihr Hab und Gut mit einer Hausratversicherung.
Mit der Hausratversicherung schützen Sie Ihren Besitz beispielsweise vor den finanziellen Folgen von Einbruch und Diebstahl oder höherer Gewalt. Ein typischer Fall für die Hausratversicherung ist beispielsweise ein Rohrbruch in einem Mietshaus. Durch das austretende Leitungswasser in der Mietswohnung über Ihnen haben Ihr Fernsehgerät und die TV-Möbel einen Wasserschaden erlitten. Der Fernseher ist hinüber und die Möbel sind rund herum aufgeweicht. Die Hausratversicherung entschädigt Sie hierfür und bezahlt Ihnen den Fernseher und die neuen Möbel.
Als Hausrat werden alle Gegenstände in einem Haushalt bezeichnet, die zur Einrichtung, zum Gebrauch oder auch zum Verzehr gedacht sind. Darunter fallen unter anderem:
Zum Hausrat gehören auch Gegenstände für den privaten Gebrauch, die Sie sich beispielsweise von Freunden geliehen haben. Werden diese Dinge zerstört oder gestohlen, ist es teuer und aufwendig, sie ersetzen zu müssen. Der Aufwand alleine verursacht bereits genügend Ärger. Dann ist es hilfreich, wenn zumindest die Kosten des Schadens von der Hausratversicherung übernommen werden.
Der Versicherungsschutz einer Hausratversicherung umfasst laut der Musterversicherungsbedingung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV folgende Ereignisse:
Darüber hinaus gibt es allerdings Leistungen, die nicht standardmäßig durch die Hausratversicherung abgedeckt werden. Hier lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Unter Umständen können sie gegen einen höheren Monatsbeitrag optional dazu gebucht werden:
Ein heikles und häufig diskutiertes Thema in der Hausratversicherung ist der Fahrraddiebstahl. Neuere Versicherungsprodukte haben Fahrraddiebstahl bereits automatisch in die Schadenfallliste aufgenommen, bei anderen ist eine gesonderte Versicherung zu einem zusätzlichen Beitrag notwendig.
Ist in Ihrer Hausratversicherung Fahrraddiebstahl mitversichert, sollten Sie dennoch einen Blick ins Kleingedruckte werfen. Oftmals ist Fahrraddiebstahl lediglich aus abgeschlossenen Räumen versichert. Wird Ihr Fahrrad also vor dem Supermarkt oder an den Fahrradständern am Bahnhof entwendet, würden Sie in diesem Fall auf dem Schaden sitzen bleiben. Einige Versicherer haben auch Uhrzeitklauseln in ihren Versicherungsbedingungen. Nach diesen Klauseln sind Fahrräder nur innerhalb bestimmter Uhrzeiten gegen Diebstahl versichert.
Eine weitere Einschränkung beim Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung ist die Entschädigungsgrenze für Fahrräder. Dann heißt es beispielsweise „Fahrräder sind bis zu einem Wert von 1.000 Euro mitversichert“. Wird im Fall der Fälle Ihr 3.000 Euro teures Carbon-Rennrad gestohlen, wird Ihnen nur 1.000 Euro Entschädigung gezahlt. Für derartige Fälle ist es ratsam, eine gesonderte Versicherung abzuschließen.
Bei E-Bikes, also Fahrräder mit motorisierter Starthilfe oder Tretunterstützung, kann es wiederum anders aussehen als bei unmotorisierten Rädern. E-Bikes und Pedelecs bis zu einer Motorleistung von 250 Watt und mit einer Anfahrhilfe von maximal 6 km/h werden wie normale Fahrräder behandelt. Sie können in der Hausratversicherung je nach Versicherungsgesellschaft, gegebenenfalls gegen Aufpreis, mitversichert werden. Achten Sie hier darauf, dass der Wert des Rades adäquat versichert ist.
Alle E-Bikes über diese Grenzen (und bis 45 km/h und 4.000 Watt) hinaus sind Fahrzeuge, die eine eigene Straßenzulassung und Haftpflichtversicherung bedürfen. Sie gelten als Kleinkrafträder. Deshalb brauchen Sie zum Führen dieser Bikes eine Fahrerlaubnis und es besteht eine Helmpflicht.
In einigen Schadenfällen springt die Hausratversicherung nicht ein. Generell ausgeschlossen sind:
Es gibt ebenfalls unter den versicherten Schadenfällen spezielle Ereignisse, die nicht versichert sind. Darunter fallen zum Beispiel Schäden durch Planschwasser. Ein Schaden durch Planschwasser kann entstehen, wenn durch eine marode Fuge über viele Jahre hinweg immer tröpfchenweise Wasser eindringt und dadurch Folgeschäden am Hausrat entstehen. Lesen Sie daher die Versicherungsbedingungen Ihres Hausratversicherers immer genau.
Bei der Hausratversicherung richtet sich die Beitragshöhe vor allem nach dem gewünschten Leistungsumfang, der Deckungssumme und verschiedenen Risikofaktoren wie dem Wohnort, der Wohnungsgröße oder dem Alter des Versicherungsnehmers. Wohnen Sie auf dem Land, geht die Versicherung meist davon aus, dass in Ihrer Gegend weniger eingebrochen wird als in der Großstadt. Jüngeren Kunden räumt die Versicherung meist Rabatte ein, weil deren Hausrat oft noch keinen hohen Wert hat. Auch die Höhe der gewählten Selbstbeteiligung wirkt sich auf den Beitrag aus.
Günstige Basis-Versicherungen gibt es nach Größe und Lage Ihrer Wohnung bereits ab unter 40 Euro Jahresbeitrag. Wollen Sie beispielsweise Elementarschäden, ein teures Fahrrad und grobe Fahrlässigkeit mitversichern, erhöht sich der Versicherungsbeitrag deutlich etwa 130 Euro und mehr jährlich.
Den Wert Ihres Hausrats können Sie anhand einer Faustregel berechnen: Pro Quadratmeter Wohnfläche setzen Sie 650 Euro an. Bei einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern ergibt sich daraus eine Versicherungssumme von 65.000 Euro.
Durch die Wahl der richtigen Deckungssumme vermeiden Sie eine Unterversicherung und erhalten im Schadenfall die Kosten in voller Höhe erstattet. Sind Sie allerdings im Besitz wertvoller Luxusartikel (zum Beispiel Schmuck, Gemälde, teure Weine oder Uhren), reicht die Quadratmeterpauschale unter Umständen nicht aus. Denn für Einzelgegenstände gibt es Entschädigungsgrenzen. Unsere Spezialisten für Versicherungen helfen Ihnen gern bei der Wahl der für Sie richtigen Deckungssumme.
Sind Sie im Besitz wertvollerer Gegenstände, ist es wichtig, diese der Versicherung explizit zu benennen. Denn bei Luxusgütern richtet sich die Höhe des Schadenersatzes nicht nach dem Neuwert, sondern nach einer Entschädigungsgrenze für Einzelgegenstände aus, die durch die Versicherung definiert wird. Diese Entschädigungsgrenze orientiert sich an der Deckungssumme.
Ein Beispiel: Liegt die gesamte Deckungssumme des Versicherungsvertrages bei 100.000 Euro, die Entschädigungsgrenze bei 20 Prozent, dann erhalten Sie für die gestohlene Rolex, die eigentlich 25.000 Euro wert wäre, im Schadenfall nur 20.000 Euro. Oft bieten Versicherer für Luxusgegenstände gesonderte Tarife an, die höhere Deckungssummen pro Gegenstand aufweisen.
Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung. Das bedeutet, die Hausratversicherung ersetzt sämtliche Hausratgegenstände zu dem Preis, den sie kosten würden, müsste man sie neu erwerben. Verursacht also beispielweise die Waschmaschine Ihres Nachbarn von obendrüber einen Wasserschaden an Ihrem guten Berber-Teppich, zahlt Ihnen Ihre Hausratversicherung den Preis, zu dem Sie einen neuen Teppich in gleicher Größe und Qualität anschaffen würden. Wie alt und abgetreten der Teppich vor dem Schaden war, spielt dabei keine Rolle.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Bei Gegenständen, die man nicht mehr durch neuwertige ersetzen kann, beispielsweise Gemälde oder Antiquitäten, erstattet die Hausratversicherung den Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Objektes gleicher Art und Güte. Hier kann es unter Umständen vorkommen, dass Sie sogar mehr Geld von der Versicherung erhalten, als Sie damals gezahlt haben. Denn Antiquitäten steigen häufig mit den Jahren im Preis. Beachten Sie aber, dass nur bis zur Entschädigungsgrenze ausgezahlt wird. Ist Ihre antike Biedermeier-Anrichte zum Schadenzeitpunkt 5.000 Euro wert, die Entschädigungsgrenze liegt aber bei 1.000 Euro, bleiben Sie auf einem Großteil des Schadens sitzen. Bei derartigen Gegenständen lohnt sich häufig eine gesonderte Versicherung.
Eine Haftpflichtversicherung oder eine Kfz-Versicherung hingegen sind Zeitwertversicherungen. Diese Versicherungen ersetzen Schäden an versicherten Gegenständen in der Höhe, die sie in tadellosem Zustand auf dem aktuellen Markt erbringen würden. Bestes Beispiel ist der Totalschaden an einem zehn Jahre alten Kleinwagen: Die Kfz-Versicherung zahlt Ihnen in diesem Fall den Preis, zu dem Sie das Auto auf dem aktuellen Gebrauchtwagenmarkt kaufen können und nicht etwa den Preis, den der Wagen vor zehn Jahren als Neuwagen gekostet hat.
Wenn Sie umziehen, sollten Sie Ihrer Hausratversicherung dies unverzüglich mitteilen – bestenfalls sogar vor dem eigentlichen Umzug. Denn so sind übergangsweise bei einem Umzug beide Wohnungen zwei Monate lang versichert. Teilen Sie dafür einfach Ihrem Hausratversicherer die Adresse und Wohnfläche der neuen Wohnung mit. Die Hausratversicherung geht dann auf Ihre neue Wohnung über, wenn Sie das wünschen.
Ist die neue Wohnung deutlich größer oder in einem anderen Stadtteil als bisher, kann sich der Versicherungsbeitrag ändern und gegebenenfalls erhöhen. Sind Sie mit dieser Erhöhung nicht einverstanden, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dann können Sie Ihre Hausratversicherung innerhalb von einem Monat nach Erhalt der neuen Beitragsberechnung kündigen.
Wenn Ihr Hausrat während des Umzugs gemäß den Versicherungsbedingungen beschädigt wird, dann zahlt der Versicherer den Schaden über eine sogenannte Außenversicherung. Die Außenversicherung ist Bestandteil jeder modernen Hausratversicherung und sichert Gegenstände gegen Schäden ab, die sich vorübergehend nicht in der Wohnung befinden. Das ist bei einem Umzug der Fall, ebenso wie beim Urlaub.
Für detaillierte Informationen zu den Versicherungssummen in der Außenversicherung, werfen Sie einen Blick in die Versicherungsbedingungen Ihrer Hausratversicherung.
Überversichert, unterversichert, genau richtig versichert? Die Hausratversicherung macht es ihren Versicherten nicht immer leicht. Viele Klauseln, Ausnahmen und Kriterien wie die Entschädigungsgrenze für Einzelgegenstände erschweren es, zu erkennen, ob der bereits bestehende Versicherungsschutz ausreicht und ob die neue Versicherung auch im Schadenfall hält, was sie verspricht.
Unsere Spezialisten für Versicherung wissen genau, auf welche Stolperfallen Sie beim Abschluss einer Hausratversicherung achten sollten. Sie helfen dabei, die Deckungssumme richtig einzuschätzen, damit Sie im Schadenfall nicht unterversichert sind und keine unangenehmen Überraschungen erleben.
Ob Sachversicherung, Krankenversicherung, Vorsorge oder Rente – mit Dr. Klein finden Sie immer die passende Versicherung. Unsere mehr als 700 Berater vor Ort zeigen Ihnen, wie Sie sich optimal schützen können und vergleichen für Sie kostenlos die verschiedenen Angebote. Sprechen Sie uns einfach an!