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Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung Verdienstausfälle kompensieren

Was gibt es beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten? Wir erklären alles rund um Beitragshöhe, Gesundheitsprüfung und Leistungssprektrum.

Mit Berufsunfähigkeitsversicherung vor Verdienstausfall schützen
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Davor schützt Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung

Beim Fensterputzen gerät Ihre Leiter ins Wanken, und Sie verletzen sich beim Sturz das Handgelenk so schwer, dass Sie Ihren Beruf als Physiotherapeut nicht mehr ausüben können und berufsunfähig werden. Diese Berufsunfähigkeit (BU) bringt einen erheblichen finanziellen Engpass mit sich, da das monatliche Einkommen wegfällt. In diesem Fall kommt die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) zum Tragen und zahlt für eine vertraglich vereinbarte Laufzeit eine sogenannte Berufsunfähigkeitsrente.

Grundsätzlich gilt: Bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheiten oder Behinderungen sichert die gesetzliche Erwerbsminderungsrente den Lebensunterhalt der Betroffenen. Allerdings wird sie nur gewährt, wenn keine Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann. Könnten Sie noch einer anderen Arbeit nachgehen als dem bisher ausgeübten Beruf, erhalten Sie keine Leistungen aus der Erwerbsminderungsrente.

Einen entsprechenden Versicherungsschutz bietet daher nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie greift immer dann, wenn Versicherte ihren bisherigen Beruf aufgrund einer Körperverletzung, einer Krankheit oder eines mehr als altersgemäßen Kräfteverfalls nicht mehr dauerhaft ausüben können. Versicherte erhalten dann eine monatliche Rente. Auf diese Weise kann die finanzielle Lücke geschlossen werden, die durch Gehaltseinbußen und zusätzliche finanzielle Belastungen, beispielsweise für medizinische Betreuung, entsteht. In vielen Fällen springt die BU-Versicherung auch bei Pflegebedürftigkeit ein, sofern der Versicherte mindestens unter die Pflegestufe 1 fällt.

Die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt, kann im Schadenfall auf die Zahlung einer BU-Rente bauen. Sofern infolge einer Krankheit oder eines Unfalls der vertraglich festgelegte Grad der Berufsunfähigkeit eingetreten ist und dies durch ärztliche Unterlagen nachgewiesen werden kann, zahlt die Versicherung bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit oder bis zum Beginn des Rentenalters monatlich die vertraglich definierten Rentenbeiträge. Je nach Vertrag zählt zu den Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung auch die finanzielle Absicherung der Angehörigen im Todesfall. Die Höhe der monatlichen BU-Rente wird vertraglich geregelt und sollte nicht zu gering gewählt werden, da andernfalls finanzielle Engpässe drohen.

Wie bereits erwähnt, greift die Berufsunfähigkeitsversicherung erst, wenn der bisherige Beruf dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann. Dauerhaft meint in diesem Zusammenhang, dass der Versicherte voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen nicht mehr arbeiten kann. Bei einer nur vorübergehenden Berufsunfähigkeit haben Versicherte daher keinen Anspruch auf eine Zahlung der BU-Rente.

Für die ersten sechs Wochen der Krankheit ist der Arbeitgeber zu Lohnfortzahlungen verpflichtet. Danach erhalten Betroffene für maximal 78 Wochen Krankentagegeld von der gesetzlichen Krankenversicherung, sofern sie dort versichert sind. Selbstständige müssen für diesen Fall eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Des Weiteren werden bei der Berufsunfähigkeitsversicherung je nach Versicherungsunternehmen Leistungen vertraglich ausgeschlossen. In den einzelnen Vertragsklauseln wird unter anderem festgelegt, wie die jeweiligen Berufs- oder Personengruppen im Schadenfall behandelt werden. Mitunter wird in den Klauseln für bestimmte Erkrankungen eine Versicherungsleistung von Vornherein ausgeschlossen. 

Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein 40-jähriger Büroangestellter zahlt monatlich rund 89 Euro, wenn er im Versicherungsfall eine monatliche Rente von 1.000 Euro wünscht. Würde er den Vertrag bereits im Alter von 30 Jahren abschließen, reduziert sich der Betrag zur BU-Versicherung auf rund 46 Euro im Monat. Schließt hingegen ein Dachdecker mit 40 Jahren eine BU-Versicherung zu sonst gleichen Konditionen ab, wird wegen des gefährlicheren Berufs ein monatlicher Beitrag von rund 151 Euro fällig. Bestehen bereits Vorerkrankungen, hat dies in der Regel ebenfalls höhere Versicherungsbeiträge zur Folge.

Die Höhe der Versicherungsbeiträge ist also von verschiedenen Faktoren abhängig und kann erheblich variieren. Neben Geschlecht und Alter des Versicherten wirken sich der ausgeübte Beruf, das festgelegte Alter, der Versicherungsumfang, etwaige Hobbys, Vorerkrankungen und der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss auf die Höhe der Beiträge aus. Grundsätzlich gilt: Je jünger der Versicherungsnehmer und risikoärmer der ausgeübte Beruf, desto günstiger der Beitrag der Berufsunfähigkeitsversicherung. Ein weiterer Faktor, der sich auf die Prämienhöhe auswirkt, ist die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Je mehr die Versicherung im Versicherungsfall zahlt, desto höher die Versicherungsbeiträge.

Die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die sogenannte Gesundheitsprüfung eine Grundvoraussetzung. Bei der Antragstellung müssen Kunden umfangreiche Angaben zum Gesundheitszustand machen. In der Regel beziehen sich die Gesundheitsfragen auf die vergangenen fünf bis zehn Jahre. Anhand dieser Daten schätzen die Versicherer die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit ab, entscheiden, ob die BU-Versicherung gewährt wird, und ordnen Kunden einem bestimmten Risikoprofil zu.

Da Falschangaben den Versicherungsschutz gefährden können, sollten die Fragen zum Gesundheitszustand vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Vorerkrankungen und besonders risikoreiche Berufe oder Hobbys können unter Umständen dazu führen, dass die Versicherung einen Kunden ablehnt.


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