Welche Leistungen übernimmt eine private Krankenversicherung und für wen ist sie sinnvoll? Diese und weitere Fragen rund um den privaten Versicherungsschutz werden hier beantwortet.
Welche Leistungen übernimmt eine private Krankenversicherung und für wen ist sie sinnvoll? Diese und weitere Fragen rund um den privaten Versicherungsschutz werden hier beantwortet.
Wie Sie von den Vorteilen einer privaten Krankenversicherung profitieren.
Sie haben ein nicht akutes, aber unangenehmes Rückenleiden und erhalten aufgrund dessen von Ihrem Hausarzt eine Überweisung zum Orthopäden. Nun rufen Sie dort an, um sich einen Termin geben zu lassen. Als Kassenpatient sind Sie vielleicht innerhalb der nächsten 30 Tage am Zug, als Privatpatient klappt es bereits nächste Woche mit dem Arztbesuch. Zugegeben: Es klingt nach Klischee, entspricht aber der Realität – Privatpatienten genießen gewisse Privilegien, neben der bevorzugten Terminvergabe zum Beispiel kürzere Wartezeiten beim Arzt oder die Chefarztehandlung in Kliniken.
Die private Krankenversicherung ist eine Krankheitsvollversicherung. Jeder Bürger in Deutschland muss über eine Krankenversicherung verfügen, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Ab einem bestimmten Jahresbruttoeinkommen können Sie selbst wählen, ob Sie sich gesetzlich oder privat versichern lassen möchten. Entscheiden Sie sich für Letzteres, kommt die private Krankenversicherung im Krankheitsfall für Ihre Behandlungskosten auf.
Die private Krankenversicherung erstattet Rechnungen, die ein Arzt oder Krankenhaus dem Patienten ausstellt. Das Leistungsspektrum übersteigt dabei meist das der gesetzlichen Krankenversicherung. Neben medizinisch notwendigen Maßnahmen und Medikamenten werden je nach Tarif auch besonders aufwändige oder alternative Behandlungen, rezeptfreie Medikamente und Sehhilfen abgedeckt. Auf Wunsch kann auch die Auswahl von Ein- oder Zweibettzimmern im Krankenhaus oder eine Chefarztbehandlung in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
Die Kosten für Kuren, Rehamaßnahmen oder Krankentransporte werden ebenso übernommen. Spezielle Tarife für Auslandsaufenthalte sorgen für eine reibungslose Erstattung von Behandlungstarifen im Ausland. Wahlweise kommt die private Versicherung so lebenslang für bis zu 100 % aller medizinischer Kosten auf.
Übrigens: Die Behandlungskosten einer Psychotherapie sind bei der privaten Krankenversicherung nicht automatisch mit eingeschlossen. Hier fallen die Leistungen der privaten Versicherungen unterschiedlich aus. Einige Anbieter erstatten die Behandlung nicht oder nur teilweise. Entscheidend ist hierbei die konkrete vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und der entsprechenden Versicherung.
Die Beitragshöhe für die private Krankenversicherung wird individuell festgelegt. Entscheidend sind unter anderem Beruf, Alter und Gesundheitszustand des Versicherten bei Vertragsbeginn. Je höher das Risiko einer Erkrankung, desto höher der Beitrag. Auch die individuell vereinbarten Leistungen spielen eine wichtige Rolle.
Dabei gibt es zwischen den verschiedenen Anbietern, aber auch innerhalb der Tarife erhebliche Unterschiede. Die Beiträge können auch während der Vertragslaufzeit steigen. So zahlt ein 30-jähriger Angestellter für den Standard-Tarif ohne Selbstbeteiligung und ohne Anspruch auf Krankentagegeld abhängig vom Anbieter etwa 381 € pro Monat. Ein 50-jähriger muss unter den gleichen Voraussetzungen ungefähr 600 € aufbringen.
Neben dem Basistarif stellen die Anbieter zahlreiche weitere Tarife zur Verfügung, die sich hinsichtlich der Leistungen, Selbstbeteiligungen und Beiträge teilweise gravierend unterscheiden. Vorteil daran: Die Tarife können flexibel an persönliche Bedürfnisse, Risiken und Ansprüche angepasst werden. Gewöhnlich wird grundlegend zwischen Basis-, Standard- und Komforttarif unterschieden. Dazu können je nach Vereinbarung Zusatztarife für höhere Kostenerstattung und besondere Behandlungen abgeschlossen werden.
Privat versichern kann sich jeder, der nicht gesetzlich pflichtversichert ist. Das schließt alle Arbeitnehmer ein, deren Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 69.300 € für 2024 liegt. Das sind 5.775 € Bruttomonatseinkommen.
Beamte, Selbstständige und Personen ohne oder mit geringfügigem (538 € im Monat) Einkommen fallen ebenso unter diese Gruppe. Studenten können von der gesetzlichen Krankenversicherung auf Antrag zu einem privaten Anbieter wechseln. Bei bestimmten Krankheiten kann das Versicherungsunternehmen einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss verlangen. Davon ausgenommen ist der sogenannte Basistarif, der den Leistungen der gesetzlichen Kassen entspricht.
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