So niedlich sie auch sind: Haustiere können Schäden bei Fremden anrichten. Deshalb sollte jeder Besitzer über eine Tierhalterhaftpflicht verfügen, die vor finanziellen Einbußen schützt. Lesen Sie hier, wie die Versicherung funktioniert.
So niedlich sie auch sind: Haustiere können Schäden bei Fremden anrichten. Deshalb sollte jeder Besitzer über eine Tierhalterhaftpflicht verfügen, die vor finanziellen Einbußen schützt. Lesen Sie hier, wie die Versicherung funktioniert.
Tierhalterhaftpflicht mit vielen Extras und persönlicher Beratung.
Nach deutschem Recht haften Privatpersonen in unbegrenzter Höhe mit ihrem Vermögen für Schäden, die ihre Haustiere verursachen. „Der will doch nur spielen!“, heißt es da oft. Aber was passiert, wenn Ihr Labrador keine friedfertigen Absichten hat und eine entgegen kommende Passantin beißt? Dann hat die Geschädigte Anspruch auf Schadensersatz. Im ungünstigsten Fall hat Ihr Hund die Hand einer Pianistin erwischt, die infolgedessen ihren Beruf nicht mehr ausüben kann. Bei Verdienstausfällen können die Forderungen schnell existenzbedrohende Summen erreichen. Die Tierhalterhaftpflicht springt in solchen Fällen ein.
Die Tierhalterhaftpflicht übernimmt die Folgekosten sämtlicher Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die durch das versicherte Tier verursacht wurden. Damit bietet die Tierhalterhaftpflicht in erster Linie Schutz vor finanziellem Verlust. Sie wehrt aber auch unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und übernimmt die damit verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten. Allerdings benötigen Sie eine spezielle Tierhalterhaftpflicht nur für größere Haustiere wie Hunde und Pferde, exotischere Mitbewohner wie Schlangen und Spinnen oder für Nutztiere, die Sie zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken halten. Kleintiere wie Katzen, Vögel, Hamster und Co. sind in der Regel bereits über Ihre Privathaftpflicht mitversichert.
Die Beitragshöhe hängt bei der Tierhalterhaftpflicht in erster Linie von der Art des Tieres ab. Eine Hundehaftpflichtversicherung kostet zwischen 50 und 100 Euro pro Jahr, eine Pferdehaftpflichtversicherung schlägt mit etwa 100 bis 130 Euro zu Buche. Bei Hunden hat insbesondere die Rasse des Tieres Einfluss auf die Beiträge. Für einen reinrassigen Dackel zahlen Sie bei einer Selbstbeteiligung von 100 Euro und einer Deckungssumme von 10 Millionen Euro etwa 50 Euro pro Jahr. Zum Vergleich kostet ein Pitbull bei gleichen Versicherungsbedingungen zirka 100 Euro pro Jahr. Bei Pferden hingegen ist die Deckungssumme entscheidend: Je höher sie angesetzt wird, desto teurer die Beiträge. Hier spielen auch die Zusatzleistungen eine wichtige Rolle: Werden zum Beispiel das Fremdreitrisiko bei einer Reitbeteiligung oder Mietsachschäden an Boxen oder Anhängern mit eingeschlossen, verteuert das ebenfalls den Versicherungsbeitrag.
Die empfohlene Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden beträgt bei einer Tierhalterhaftpflicht etwa fünf Millionen Euro. Damit sind Sie als Halter ausreichend gegen Schadensersatzforderungen abgesichert.
In Deutschland existiert zwar keine generelle Versicherungspflicht für Haustiere, Ausnahmen davon bilden aber Hunde und exotischere Tiere. Für Hunde schreiben manche Bundesländer eine Tierhalterhaftpflicht vor. Ähnlich verhält es sich bei Vogelspinnen, Reptilien und Co. Um solche Exoten überhaupt halten zu dürfen, müssen Sie behördliche Auflagen erfüllen, die eine Tierhalterhaftpflicht voraussetzen. Die private Haftpflichtversicherung bietet meist die Möglichkeit an, das Tier gegen einen höheren Beitrag mitzuversichern.
Die gesetzlichen Regelungen zur Hundehaftpflicht fallen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aus. In Hamburg, Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist die Hundehaftpflicht unabhängig von Größe und Art des Tieres vorgeschrieben. In Nordrhein-Westfalen gilt die Pflicht nur für Halter von Hunden, deren Körpergröße mehr als 40 Zentimeter beträgt. In Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz tritt die Pflicht ein, sobald der Hund als verhaltensauffällig klassifiziert wurde. Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein orientieren sich an einer Rassenliste. Sie gibt vor, für welche Rassen die Versicherungspflicht besteht.
Für Pferde besteht keine gesetzliche festgelegte Versicherungspflicht. Allerdings sind die Schäden, die von einem Tier solcher Größe verursacht werden können, in den meisten Fällen nicht unerheblich. Deshalb ist eine Pferdehaftpflicht unbedingt zu empfehlen.
Unsere Spezialisten für Versicherung nehmen Ihre bestehenden Haftpflichtversicherung unter die Lupe und können Ihnen genau sagen, ob Sie Ihr Tier über Ihre bereits vorhandene Privathaftpflicht versichern lassen können, oder ob in Ihrem Fall eine spezielle Tierhalterhaftpflicht ratsam ist. Sie zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile der jeweiligen Lösung auf, beantworten Ihre Fragen dazu und sind aufgrund ihres umfassenden Marktüberblicks in der Lage, die Tarife mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis für Sie herauszufiltern.
Ob Sachversicherung, Krankenversicherung, Vorsorge oder Rente – mit Dr. Klein finden Sie immer die passende Versicherung. Unsere mehr als 700 Berater vor Ort zeigen Ihnen, wie Sie sich optimal schützen können und vergleichen für Sie kostenlos die verschiedenen Angebote. Sprechen Sie uns einfach an!