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Zahnzusatzversicherung: Leistungen, Kosten, Bedingungen

Zahnzusatzversicherung: Zahnärztliche Leistungen nutzen, welche die gesetzliche Krankenkasse nicht zahlt
Redakteurin Viviane Ohlinger
Viviane Ohlinger
3 Min.
08.05.2025
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Zahnzusatzversicherung deckt Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Implantate ab, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden.
  • Einige Tarife beinhalten auch Leistungen zur Erhaltung der Zahngesundheit, wie Vorsorgeuntersuchungen, die professionelle Zahnreinigung oder Fluoridbehandlungen.
  • Die Kosten für eine Zahnzusatzversicherung sind abhängig vom Alter und Zahngesundheitsstatus des Versicherten und beginnen ab etwa 20 bis 40 €.
  • Viele Tarife haben Wartezeiten vor Leistungsbeginn und setzen Grenzen bei Erstattungen, ein gründlicher Leistungsabgleich ist deshalb erforderlich.

Was ist eine Zahnzusatzversicherung?

Eine Zahnzusatzversicherung ist eine private Zusatzversicherung, mit der Sie Lücken bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse schließen können. Nehmen wir einmal an, Sie büßen beim Fahrradunfall einen Eckzahn ein und müssen den Gang zum Zahnarzt antreten, der teure Folgen für Sie haben kann. Je nach Art des Zahnersatzes entstehen Kosten von mehreren 1.000 Euro.

Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet in einem solchen Fall aber nur einen Festzuschuss von maximal 60 % der tatsächlich anfallenden Kosten. Können Sie ein Bonusheft nachweisen, erhöht sich der Zuschuss um maximal 15 %. Die Differenz müssen Sie aus eigener Tasche begleichen. Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie sich vor solchen Kosten schützen.

Welche Vorteile bietet mir eine private Zahnzusatzversicherung?

Die Zahnzusatzversicherung deckt Leistungen ab, die die gesetzliche Krankenkasse nicht bietet. So kommt sie beispielweise – abhängig vom ausgewählten Tarif – für entstandene Kosten durch Prophylaxe, Zahnbehandlung, Kieferorthopädie und Zahnersatz auf. Dazu gehören Implantate, Inlays, privatärztliche Rechnungsanteile, Keramikverblendungen, Keramikinlays und Keramikvollkronen. 

Sehen Sie die Vor- und Nachteile einer Zahnzusatzversicherung in der Übersicht:

Vorteile
  • Absicherung von Kosten für Zahnbehandlungen, die die Versicherung nicht übernimmt
  • Zugang zu höherwertigen Produkten und Behandlungsmethoden
  • Keine finanziellen Einschränkungen bei Zahnbehandlungen
  • Wenn vereinbart, Erstattung von Zahnprophylaxe-Leistungen
Nachteile
  • Monatliche Zahlungen, auch wenn die Leistung nicht benötigt wird
  • Eventuelle Wartezeiten
  • Keine Versicherung von laufenden Behandlungen oder schlechtem Zahnzustand

Wann ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Die Zahnzusatzversicherung ist in der Regel eine gute Investition in die Zahngesundheit. Denn diese erstattet Ihnen je nach Tarif einen Teil oder den Gesamtbetrag der Kosten, die Sie privat tragen müssen. Doch nicht für jeden ist ein Abschluss sinnvoll. Prüfen Sie im Vorfeld genau, ob Ihnen die Zahnzusatzversicherung einen Vorteil bringt. Dies ist der Fall, wenn:

  • Die Zähne bereits häufig in Behandlung waren
  • Der Patient unter Parodontose (Parodontis) leidet
  • Wurzelbehandlungen durchgeführt wurden
  • Brücken oder Kronen vorhanden sind

Weniger zu empfehlen ist die Zahnzusatzversicherung, wenn:

  • Die Zähne bereits extrem geschädigt sind (Kosten werden nicht übernommen oder Beiträge sind sehr teuer)
  • Eine teure Behandlung bereits begonnen wurde
  • Die Zahngesundheit hervorragend ist 

Die Leistungen der Zahnzusatzversicherung

Je nach abgeschlossenem Tarif unterscheiden sich die Leistungen von Zahnzusatzversicherungen erheblich. Neben Zahnbehandlungen und Zahnersatz können beispielsweise auch prophylaktische Maßnahmen wie eine professionelle Zahnreinigung mitversichert werden.

Eine Zahnzusatzversicherung beinhaltet je nach Vertrag folgende Kosten:

  • Zahnersatz, wie Implantate, Kronen, Brücken, Prothesen
  • Prophylaxe-Leistungen (professionelle Zahnreinigung)
  • Ästhetische Zahnbehandlungen, wie Bleaching, Verblendungen
  • Kieferorthopädische Maßnahmen (meist nur bei Kindern und Jugendlichen)

Abhängig vom Vertrag übernimmt die Zahnzusatzversicherung Kostenanteile entweder prozentual oder vollständig. Bei umfassender Erstattung behalten sich manche Kassen aber einen Höchstbetrag vor.

Kieferorthopädische Behandlungskosten werden von den Zahnzusatzversicherungen lediglich bei Kindern übernommen, allerdings oft nur bis zu einer Leistungsgrenze von 1.000 €. Erwachsene müssen die Kosten für kieferorthopädische Eingriffe meist selbst tragen. Denn besteht bereits vor dem Abschluss der Versicherung eine Zahnfehlstellung – wovon bei den meisten Erwachsenen auszugehen ist – kommt die Zahnzusatzversicherung dafür nicht auf.

Was kostet eine Zahnzusatzversicherung?

Die Beitragshöhe bei einer Zahnzusatzversicherung hängt vom vereinbarten Leistungsumfang ab. Eine relativ umfassende Versorgung, bei der der größte Teil der Zahnarztrechnungen inklusive Zahnreinigung übernommen wird, kostet für einen 30-jährigen etwa 20 € im Monat.

Günstigere Tarife von etwa 5 bis 15 € decken nur 30 bis 50 % der Kosten für Inlays und Implantate ab. Auch das Alter des Patienten spielt bei Abschluss der Versicherung eine entscheidende Rolle. Dabei gilt: Je älter der Versicherungsnehmer, desto höher die monatlichen Beiträge.

Oft bieten Versicherungen sogenannte Premium-Tarife mit umfassendem Schutz an, die sinnvoll sind, wenn der Versicherte Wert auf eine umfassende Kostenerstattung auch für aufwändige Behandlungen, teuren Zahnersatz und Vorsorge legt. Wer auf prophylaktische Maßnahmen weitgehend verzichten kann und lediglich günstigen Zahnersatz möchte, kann auf einen Standard-Tarif zurückgreifen.

Welche Bedingungen gelten für eine Zahnzusatzversicherung?

Grundsätzlich kann jeder deutsche Staatsbürger hierzulande eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Wer allerdings im Ausland lebt, muss Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland sein. Ein regelmäßiger Zahnarztbesuch ist keine Voraussetzung für den Abschluss einer Police. Lediglich über aktuell laufende Behandlungen möchte der Versicherer in der Regel informiert werden.

Gibt es Wartezeiten bei der Zahnzusatzversicherung?

Die übliche Wartezeit, bis eine Versicherung die Kosten für normale Zahnbehandlungen übernimmt, beträgt ab dem Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses 3 Monate. Nach 8 Monaten werden zusätzlich auch die Kosten für Zahnersatz und Kieferorthopädie getragen. Die Wartezeit dient dazu, dass die Versicherung nicht im akuten Fall abgeschlossen wird, um kurzfristig Geld erstattet zu bekommen. Tarife ohne Wartezeit sind mit Vorsicht zu betrachten, da das Leistungsspektrum stark eingeschränkt ist. Gegen Vorlage eines zahnärztlichen Zeugnisses, das die Unversehrtheit der Zähne bescheinigt, erlassen einige Anbieter die Wartezeit.

Worauf sollte beim Abschluss der Zahnzusatzversicherung geachtet werden?

Guter Zahnersatz ist in der Regel sehr teuer. Für Implantate zahlen Patienten oft mehrere 1.000 Euro. Umso wichtiger ist es, beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung darauf zu achten, dass diese auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist und nur von Ihnen gewünschte Leistungen im Versicherungsvertrag enthalten sind.

Gerade beim Thema hochwertiger Zahnersatz sollten Sie genauer hinschauen: 

  • Sind Implantatleistungen inklusive Knochenaufbau versichert?
  • Ist die Anzahl der Implantate begrenzt?
  • Gibt es eine maximale Erstattungshöhe bei Inlays und Implantaten? 

Achten Sie besonders auf eine Leistungsbegrenzung innerhalb der ersten Jahre der Laufzeit. Hier sind bei den Versicherern oft unterschiedliche Summenbegrenzungen und verschiedene maximale Erstattungssätze zu erkennen. 

Kann ich die Zahnzusatzversicherung wechseln?

Sind Sie mit den Leistungen oder Beiträgen Ihrer aktuellen Zahnzusatzversicherung unzufrieden, ist es möglich, diese zu wechseln. Bei einer Beitragserhöhung können Sie sogar innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen (§ 40 VVG). Es gibt aber auch Punkte, die vor einem Wechsel bedacht werden sollten:

Laufende Behandlung: Für eine angeratene oder laufende Behandlung übernimmt die neue Versicherung die Kosten nicht.

Wartezeit: Beim Abschluss der neuen Zahnzusatzversicherung ist unter Umständen mit einer erneuten Wartezeit zu rechnen, in der keine Behandlungen erstattet werden.

Gesundheitsprüfung: Vor jedem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung wird der aktuelle Zustand der Zähne abgefragt. Wurde in der Zwischenzeit beispielweise eine Parodontose diagnostiziert oder Zahnersatz angeraten, kann dies zu teureren Beiträgen oder auch zur Ablehnung führen.

Begrenzung der Leistungsübernahme: Eine vertraglich vereinbarte Leistungsstaffelung wird in der Regel nicht von einem neuen Anbieter übernommen. Sie müssten also erneut mehrere Jahre warten, bis die Summenbegrenzung aufgehoben ist.

Ihre bestehende Zahnzusatzversicherung sollten Sie zudem erst dann kündigen, wenn sicher ist, dass die neue Versicherung Sie auch annimmt. Eine ordentliche Kündigung ist meist mit einer Frist von 3 Monaten zum Versicherungs- oder Kalenderjahr möglich.

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung meiner gesetzlichen Krankenkasse für mich?

Fast alle gesetzlichen Krankenkassen bieten in Kooperation mit einer privaten Versicherungsgesellschaft Zahnzusatzversicherungen an, um die Lücken der Gesundheitsreform zu schließen. Solche Zusatztarife können auch bei privaten Versicherern abgeschlossen werden. Eine generelle Aussage, ob alle Zahnzusatzversicherungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse angeboten werden, passend und qualitativ gut sind, können wir nicht tätigen. Berücksichtigen sollten Sie in jedem Fall, das die Sonderkonditionen nur so lange gelten, wie Sie auch Kunde der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse sind. Bei einem Krankenkassenwechsel entfallen die Vorteile. 

Kann ich die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen?

Ihre Beiträge zur Zahnzusatzversicherung können Sie ebenso steuerlich geltend machen wie Behandlungskosten für Inlays, Kronen oder Implantate. Reichen Sie die Belege und Rechnungen als außergewöhnliche Belastungen mit der Anlage „Vorsorgeaufwand“ der jährlichen Steuererklärung ein. Der Höchstbetrag für die Vorsorgeaufwendungen liegt für Angestellte bei 1900 €/Jahr, für Selbstständige 2800 €/Jahr sowie für verheiratete Paare zwischen 3800 € und 5600€/Jahr.


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