Hier leistet ein Darlehensnehmer für ein Bauspardarlehen feste Zins- und Tilgungsraten. Da der Darlehenszinssatz über die komplette Laufzeit fest ist, kann schon bei Darlehensauszahlung die maximale Laufzeit ausgerechnet werden. Der Darlehensnehmer kann durch Sondertilgungen die Darlehenslaufzeit jedoch auch verkürzen.