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Wer zahlt, wenn nicht nur die Kerzen zu Weihnachten brennen?

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Kerzen sind ein beliebtes Dekoelement in der Weihnachtszeit – zur Freude des ein oder anderen Möbelhausriesen. Sie sorgen für eine gemütliche Atmosphäre und sind fester Bestandteil von Adventskränzen und Pyramiden. Doch mit ihnen steigt auch die Brandgefahr. Wie ihr euch schützt und wer zahlt, wenn es tatsächlich zu einem Brand kommt, weiß Redakteurin Bettina.

Wie oft ein Baum in Flammen steht

Die Weihnachtszeit ist auch immer ein Fest der Lichter. Die Nachbarn übertrumpfen sich jedes Jahr aufs Neue und kämpfen um den ersten Platz des größten Lichtermeeres. Und ich? Ich überlege mir jedes Jahr aufs Neue, wie ich meinen Papa dieses Mal davon überzeugen kann, keine echten Kerzen an den Weihnachtsbaum zu bringen.

Laut dem Verband deutscher Sachversicherer beginnt die Hochsaison für Haus- und Wohnungsbrände in der Weihnachtszeit. Im Dezember steige die Zahl der tödlichen Brände stark an, so der Verband.

In der Weihnachtszeit nichts anbrennen lassen: Tipps

Mit diesen Tipps entdeckt ihr potenzielle Brandherde und könnt vorbeugen.

Allgemein gilt:

  • Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen
  • LED Lichter verwenden
  • Kerzen in feuerfeste Gefäße stellen
  • Zugluft vermeiden
  • Tannengrün nicht austrocknen lassen und mit einer Wassersprühflasche benetzen
  • Kerzen nie niederbrennen lassen
  • Brennbare Objekte in Nähe der Kerzen vermeiden (Gardinen, Geschenkpapier…)
  • Entflammbare Unterlagen, wie eine Tischdecke vermeiden

Bei Pyramiden

  • Lockere Figuren herausholen
  • Waagerecht aufstellen
  • Nicht auf die Heizung oder einen Heizlüfter stellen
  • Pyramide muss sich drehen

Tipps von unserem Spezialisten für Versicherung

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Thomas Saar, Spezialist für Versicherung

Was tun, wenn es doch zu einem Brand kommt und wer zahlt im Schadensfall? Dazu habe ich Thomas Saar gefragt, Spezialist für Versicherung in Wiesbaden.

Bettina: Ist der Brandfall immer automatisch abgedeckt, wenn eine Versicherung abgeschlossen wird oder ist eine Zusatzversicherung erforderlich?

Thomas: Ein Brandereignis ist fester Bestandteil einer Hausrat- und einer Wohngebäudeversicherung, damit ist ein Schadensfall durch einen Brand immer auch mitversichert.

Bettina: Wann greift die Hausratversicherung und wann die Wohngebäudeversicherung bei einem Brandfall?

Thomas: Die Hausratversicherung greift bei Schäden am Inventar, also den beweglichen Gegenständen wie Möbeln, Kleidung, Elektrogeräten und Wertsachen wie Bargeld oder Schmuck. Die Wohngebäudeversicherung kommt für alle Schäden auf, die am Gebäude, Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör entstehen.

Bettina: Wie gehe ich jetzt in einem Schadensfall vor? Sollte ich erst die Feuerwehr rufen, mich anschließend bei der Versicherung melden und dann anfangen aufzuräumen oder doch lieber alles stehen und liegen lassen?

Thomas: Da der Versicherungsnehmer einer Schadensminderungspflicht unterliegt, muss er erstmal alles in seiner Macht stehende tun, um den Schaden abzuwenden oder ihn zu mindern.

Von daher wäre der erste Schritt hier tatsächlich die Feuerwehr zu informieren.

Danach sollte der Schaden so gut es geht dokumentiert werden. Das bedeutet, Fotos von den beschädigten Gegenständen machen und von den sichtbaren Schäden an der Immobilie, sofern die Immobilie betroffen ist. Der Versicherungsanbieter kann sich damit einen ersten Überblick verschaffen. Eine Liste mit allen kaputten Sachen sollte ebenso erstellt werden. Wichtig sind das Jahr der Anschaffung, der Kaufpreis und der Neuwert. Sofern die Rechnungen des Inventars vorhanden sind, sollten diese mit aufgenommen werden.

Dann kann der Schaden dem Versicherer gemeldet werden.

Bettina: Welche Leistungen werden von der Versicherung übernommen? Ich meine hier beispielsweise Hotelkosten, falls die Immobilie nicht mehr bewohnbar ist oder Aufräumarbeiten. Ist das mitversichert?

Thomas: Ich kann dir eine kleine Auflistung nennen. Wobei das von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ist, genau wie die Entschädigungsgrenzen. Hier lohnt es sich, einen Spezialisten für Versicherung zu fragen. In der Regel ist unter anderem mitversichert:

  • Aufräumkosten: Kosten für Aufräumen, Abtransport und Entsorgen zerstörten Hausrats
  • Bewegungs- und Schutzkosten: Kosten für das Bewegen bzw. den Schutz versicherter oder nicht versicherter Sachen im Rahmen der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von versicherten Sachen
  • Hotelkosten: Kosten für die Unterbringung im Hotel, wenn die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist
  • Transport- und Lagerkosten: Kosten für Transport und Lagerung des noch nutzbaren Hausrats, wenn die Wohnung nicht nutzbar ist
  • Schlossänderungskosten: Kosten für die Änderung des Schlosses/ der Schösser, wenn die Schlüssel aufgrund des Versicherungsfalles zerstört wurden oder abhandengekommen sind
  • Bewachungskosten: Kosten für die Bewachung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbewohnbar ist und nicht durch Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen ausreichend geschützt ist
  • Reparaturkosten 
  • Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten: Kosten für die, auch erfolglose, Minderung oder Abwendung von Schäden (z. B. Nachfüllung von Feuerlöschern)

Bettina: Das ist ja schon mal eine ganze Menge. Sagen wir, es brennt am 1. Weihnachtsfeiertag. Gibt es eine Notfallhotline bei den Versicherungen oder muss ich warten, bis wieder jemand im Büro ist?

Thomas: Die Schadensmeldung kann heutzutage auf verschiedenen Kanälen auch an Wochenenden und Feiertagen erfolgen, über E-Mail, Homepage des Versicherers, App oder Telefon. 

Eine Notfallhotline gibt es oftmals verbunden mit einem sogenannten Haus- und Wohnungsschutzbrief. Dieser beinhaltet jedoch eher Notfallleistungen für Schlüsseldienst, Kinderbetreuung, Heizungsinstallateurservice oder Schädlingsbekämpfung.

Bettina: Vielen Dank Thomas für die vielen Informationen. Dir eine erholsame und besinnliche Weihnachtszeit, ohne Zwischenfälle.

Thomas: Danke dir!


Seid ihr noch ausreichend versichert?


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