Verkehrswert und Beleihungswert werden bei der Wertermittlung festgelegt.
Der Überprüfung der Angemessenheit des Kaufpreises dient der Verkehrswert, während der Beleihungswert als Basis für die Höhe der Kreditgewährung zu sehen ist. Der Verkehrswert wird im wesentlichen stichtagsbezogen errechnet und gibt somit den aktuellen, derzeit am Markt erreichbaren Wert wieder, wobei bei der Beleihungswertermittlung die dauernden, nachhaltig erzielbaren Eigenschaften zugrunde gelegt werden, da das bewertete Objekt in der Regel für viele Jahre als Kreditsicherheit dient und aus diesem Grund einer längerfristigen Risikobeurteilung unterzogen wird. Nach Vorgabe des BAK (= Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen) muss daher ein Sicherheitsabschlag durchgeführt werden, um eventuelle Marktschwankungen aufzufangen. Der Beleihungswert liegt somit generell unter dem Verkehrswert.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und auch den meisten eigengenutzten Eigentumswohnungen wird der Beleihungswert nach dem Sachwert kalkuliert. Der Sachwert setzt sich aus Gebäudewert, Bodenwert, und Außenanlagen zusammen.
Bei Mehrfamilienhäusern und sonstigen Renditeobjekten wird der Beleihungswert auf Basis des Ertragswertes festgelegt. Der Ertragswert orientiert sich an den nachhaltig erreichbaren Mieteinnahmen und stellt den kapitalisierten Reinertrag des Beleihungsobjektes dar.