In der Sparphase gibt es die Möglichkeit, einen Bausparvertrag noch in mehrere Teilbausparverträge zu unterteilen. Folgendes könnten Gründe dafür sein:
- Ein Teilbausparvertrag soll beschleunigt zugeteilt werden (nichtproportionale Teilung).
- Nur ein Teil der Bausparsumme soll vorerst für wohnwirtschaftliche Zwecke genommen werden (nichtproportionale Teilung).
- Lediglich über Teilbeträge soll bei Ende der Bindungsfrist verfügt werden.
- Ein Gemeinschaftsvertrag soll in Einzelverträge aufgeteilt werden, zum Beispiel bei einer Scheidung.
- Bei Todesfall eines Bausparers soll die Bausparsumme verteilt werden auf die Erbengemeinschaft.
Bei Bausparverträgen kann man grob unterscheiden zwischen proportionale Teilung und nichtproportionale Teilung. Wird ein Bausparvertrag geteilt, so ändert sich dadurch der ursprüngliche Vertragsbeginn nicht.