Verkehrsrechtsschutz: Kosten; Vergleich, Beispielrechnung

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Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt Sie vor den Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen rund um den Straßenverkehr.
  • Sie können den Versicherungsschutz für sich oder auch zusätzlich für Ihren Partner oder Ihre Kinder abschließen.
  • Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung gibt es bereits ab 3 € im Monat.
  • Die Deckungssumme sollte laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mindestens 500.000 € betragen.
  • Schließen Sie die Verkehrsrechtsschutz im Paket mit anderen Versicherungen ab, können Sie von Rabatten profitieren.
     

Was ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist eine spezielle Rechtsschutzversicherung, die Sie vor den Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen rund um den Straßenverkehr schützt. Dazu gehören unter anderem rechtliche Streitigkeiten nach einem Unfall, einem Bußgeld, einem Autokauf oder der Reparatur. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt Sie auch, wenn Sie zum Beispiel zu Fuß, auf dem Fahrrad oder E-Scooter unterwegs sind.

Kommt es zu einem Rechtsstreit, übernimmt die Verkehrsrechtsschutz die Anwalts-, Gerichts-, Zeugen- oder Sachverständigenkosten. Sie hilft Ihnen also dabei, eigene Rechtsansprüche durchzusetzen und unberechtigte Forderungen abzuwehren.
 

Welche Fälle deckt der Verkehrsrechtsschutz ab?

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Prozesskosten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr beziehungsweise mit Ihrem Fahrzeug entstehen. Dazu gehören folgende Fälle:

  • Schadensersatz: Sie waren in einen Unfall verwickelt und fordern nun Schmerzensgeld oder Reparaturkosten.
  • Ordnungswidrigkeiten: Sie möchten ein Bußgeld oder eine behördliche Entscheidung (z.B. Führerscheinentzug) anzweifeln.
  • Vertrags- und Sachenrecht: Sie streiten sich mit einem Händler bezüglich eines Kauf- oder Leasingvertrages oder eine Reparatur an Ihrem Fahrzeug wurde nicht sachgemäß ausgeführt.
  • Strafrecht: Gegen Sie wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.

In diesen Fällen übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung die Prozesskosten. Sollten Sie unsicher sein, ob die Verkehrsrechtsschutz Ihre Prozesskosten übernimmt, fragen Sie am besten bei Ihrer Versicherung nach.
 

Was deckt eine Verkehrsrechtsschutz nicht ab?

Eine Verkehrsrechtsschutz deckt nicht die Kosten ab, die aus Schäden oder Strafen entstehen, sondern nur die Kosten, die anfallen, um Ihr Recht durchzusetzen. Diese Kosten übernimmt die Verkehrsrechtsschutz nicht:

  • Bußgelder, Geldstrafen & Punkte
  • Vorsätzliche Taten
  • Schadenersatz oder Schmerzensgeld
  • Schäden bei selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit
  • Personenschäden

Verüben Sie einen Schaden vorsätzlich, so übernimmt die Rechtsschutzversicherung den Schaden nicht. Eine Kostenübernahme findet ebenfalls nicht statt, wenn Sie gewerblich unterwegs waren. Hier brauchen Sie eine Verkehrsrechtsschutz für Gewerbe. Bei Personenschäden übernimmt meistens die Kfz-Versicherung den kompletten Prozess.
 

Wer ist durch den Verkehrsrechtsschutz geschützt?

Der Verkehrsrechtsschutz schützt Sie als versicherte Person. Sie können die Versicherung aber auch auf Ihren Partner oder Ihre Kinder erweitern. Sind Ihre Kinder volljährig, gilt der Versicherungsschutz, wenn diese unverheiratet sind und sich in einer Erstausbildung befinden. Manche Versicherungen erweitern den Versichertenkreis und schließen auch weitere Familienangehörige mit ein, wenn diese im eigenen Haushalt leben.

Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn die versicherten Personen nicht das eigene Fahrzeug oder ein öffentliches Verkehrsmittel nutzen sowie wenn sie ein Auto mieten. 

Verkehrsrechtsschutz: Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Die Deckungssumme sollte laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mindestens 500.000 € betragen. Die Deckungssumme bezeichnet dabei den Betrag, den die Versicherung im Falle eines Schadens maximal übernimmt. Alles, was die Deckungssumme übersteigt, müssen Sie selbst bezahlen. Es gibt deshalb auch Anbieter, die eine Deckungssumme von 5 Millionen € oder unbegrenzter Höhe anbieten.

Wie hoch können die Kosten für einen Rechtsstreit sein?

Die Kosten für einen Rechtsstreit können schnell in die Höhe schießen. Denn die Prozesskosten richten sich nach dem sogenannten Streitwert. Das ist die Summe, um die vor Gericht gestritten wird. Ein Beispiel: Wollen Sie ein Bußgeld von 60  € anfechten, können Anwaltskosten von 300 € bis 700 € entstehen.

Teurer wird es, wenn Sie den Prozess verlieren. Dann müssen Sie auch den gegnerischen Anwalt bezahlen. In der Tabelle haben wir Ihnen eine Übersicht mit den ungefähren Kosten aufgelistet, die je nach Streitwert anfallen. Wir gehen dabei davon aus, dass Sie im Streitfall bis in die dritte Instanz gegangen sind und den Prozess verloren haben. Es fallen somit Kosten für den eigenen und gegnerischen Anwalt sowie das Gericht an.
 

Streitwert Prozesskosten
1.000 € bis 2.744,70 €
10.000 € bis 16.632,82 €
50.000 € bis 35.055,39 €
100.000 € bis 49.534,79 €
250.000 € bis 81.723,61 €
1 Million € bis 183.098,17 €
10 Millionen € bis 1.254.020,77 €
Tabelle: Vergleich Prozesskosten anhand des Streitwertes (Quelle: oeconomia.de)

Insbesondere, wenn es bei einem Verkehrsunfall zu Personenschäden kommt, kann die Streitsumme und somit die Prozesskosten schnell in den Millionenbereich gehen und somit auch die Prozesskosten. Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung schützen Sie sich vor hohen Prozesskosten. Unsere Spezialisten für Versicherungen finden für Sie den passenden Versicherungsschutz. Vereinbaren Sie noch heute einen kostenlosen und unverbindlichen Versicherungscheck.

Wie viel kostet eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung gibt es bereits ab 3 € im Monat. Auf das Jahr gerechnet wären das mindestens 36 €. Wie teuer Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung ist, hängt unter anderem von folgenden Angaben ab:

  • Anzahl der versicherten Personen
  • Leistungsumfang
  • Selbstbeteiligung
  • Zahlungsweise
     

Vergleich: Wie teuer ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Im Folgenden wollen wir vergleichen, wie einzelne Parameter die Kosten einer Verkehrsrechtsschutzversicherung beeinflussen. Ausgangspunkt ist dabei eine Person, die im Jahr 1985 geboren wurde, Arbeitnehmer ist und in Hamburg wohnt. Zudem hat die Person in den vergangenen 5 Jahren keine Leistungen im Rahmen einer Verkehrsrechtsversicherung in Anspruch genommen und wählt die Option mit Selbstbeteiligung.

Tarif Ein Fahrzeug Ab zwei Fahrzeugen Inkl. fremden Fahrzeugen
Single 5,75 €/Monat 5,75 €/Monat 7,72 €/Monat
Paar 7,31 €/Monat 7,31 €/Monat 9,09 €/Monat
Familie 7,31 €/Monat 7,31 €/Monat 9,09 €/Monat

Anhand der Tabelle sehen wir, dass sich je nach Größe der Versicherungsgruppe Folgendes ergibt:

  • Als Single zahlen Sie zwischen 5,75 €/Monat und 7,72 €/Monat. Auf das Jahr gerechnet also zwischen 69 € und 92,64 €.
  • Als Paar und Familie sind die Tarife in unserem Beispiel gleich. Sie zahlen also zwischen 7,31 €/Monat und 9,09 €/Monat. Das entspricht jährlichen Kosten von 81,72 € und 109,08 €.
     

Wie viel kostet eine Verkehrsrechtsschutzversicherung im Kombipaket?

Oft kaufen Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht allein, sondern als Paket mit anderen Bausteinen. Dazu gehören:

  • Private Rechtschutzversicherung: Schützt für Fälle im Vertrags-, Sach-, Steuer-, Sozial- und Verwaltungsrecht sowie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
  • Berufsrechtschutz: Schutz bei Streitigkeiten mit dem eigenen Arbeitgeber
  • Wohnen-Rechtschutz: Bei Streit mit Vermietern oder Nachbarn
  • Vermietungsrechtschutz: Schützt bei Rechtsverfahren rund um die eigene vermietete Immobilie

In der Tabelle sehen Sie, wie viel es kosten würde, wenn Sie alle Bausteine einer Rechtsschutzversicherung in einem Paket abschließen würden.
 

Versicherte Personen Kosten
Single 48,98 €/Monat
Paar 52,73 €/Monat
Familie 52,73 €/Monat

Wenn Sie die Verkehrsrechtsschutzversicherung zusammen mit anderen Bausteinen des Rechtsschutzes abschließen, ergibt sich folgende Kostenstruktur:

  • Als Single zahlen Sie 48,98 €/Monat beziehungsweise 587,86 € im Jahr.
  • Als Paar und Familie fallen in unserem Beispiel monatliche Kosten von 52,73 €/Monat an und somit ein jährlicher Betrag von 632,78 €.
     

Welche Rabatte gibt es bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Einige Versicherungen bieten Ihnen Vergünstigungen für Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung an. Diese Optionen haben Sie, um eine Verkehrsrechtsschutzversicherung günstig abzuschließen:

  • Höhere Selbstbeteiligung: Die Selbstbeteiligung ist der Kostenanteil, den Sie in einem Schadensfall selbst leisten. Je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer sind auch die Kosten für die Verkehrsrechtsschutzversicherung.
  • Paketpreise: Schließen Sie die Verkehrsrechtsschutz im Paket mit anderen Rechtsschutzversicherungen ab, können Sie von vergünstigten Paketpreisen profitieren.
  • Automobilclub Mitglied: Über Automobilclubs wie den ADAC erhalten Sie bei Versicherungen oft vergünstigte Tarife für eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.
  • Tarif Varianten: Einige Versicherungen bieten besonders günstige Tarife an. Sie müssen dann spezielle Service-Regeln beachten, um den vergünstigten Verkehrsrechtsschutz-Tarif zu nutzen.
  • Berufsgruppen: Gewisse Berufsgruppen wie zum Beispiel Taxifahrer können die Beiträge steuerlich geltend machen und so Geld sparen.
     

Verkehrsrechtsschutz: Welche Leistungen sollten zusätzlich inbegriffen sein?

Zusätzlich zur Prozesskostenübernahme sollte eine gute Verkehrsrechtsschutzversicherung diese Zusatzleistungen bieten:

  • Versicherte Personen: Achten Sie darauf, dass alle Personen in Ihrem Haushalt von der Verkehrsrechtschutz abgedeckt sind. Egal ob diese mit dem eigenen oder fremden Auto, zu Fuß, auf dem Fahrrad oder E-Roller unterwegs sind.
  • Wartezeiten: Die Wartezeit gibt an, ab wann Sie nach Abschluss der Verkehrsrechtsschutzversicherung vom Versicherungsschutz profitieren. Bei den meisten Verkehrsrechtsschutzversicherungen gibt es keine Wartezeiten. Bei günstigeren Tarifen kann es aber sein, dass Sie bis zu 3 Monate warten müssen, bis der Versicherungsschutz greift.
  • Auslandsschutz: Ihr Verkehrsrechtsschutz sollte Sie auch bei Streitigkeiten im Ausland schützen.
  • Anwaltliche Erstberatung: Wählen Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, die eine anwaltliche Erstberatung anbietet. So können Sie sich im Vorfeld über Ihre rechtlichen Optionen informieren. Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit einer Mediation, um langwierige und kostspielige Auseinandersetzungen vor Gericht zu verhindern.
  • Strafkaution: Die Verkehrsrechtsschutzversicherung gewährt Ihnen ein Darlehen, um die Strafkaution zu bezahlen (auch im Ausland). Diese wird fällig, wenn Sie einen Unfall verursacht haben und in Untersuchungshaft müssen. Gegen die Zahlung der Kaution können Sie einen Aufenthalt in Haft vermeiden. Die Höhe der Strafkaution kann schnell mehrere tausend Euro betragen.

Vergleichen Sie verschiedene Tarife für eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. So können Sie den besten Versicherungsschutz für sich finden.
 

Wie melde ich meiner Verkehrsrechtsschutz einen Schaden?

Wenn sich bei Ihnen ein Verkehrsrechtsschutzfall anbahnt, sollten Sie sich umgehend bei Ihrer Versicherung melden. Dabei gehen Sie wie folgt vor:

  1. Schaden melden

    Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung. Sie können diesen meistens per Onlineformular oder telefonisch erreichen.

  2. Streitschlichtung

    Informieren Sie sich bei der Rechtsberatung Ihrer Versicherung über mögliche Lösungen. Oft lassen sich Streitigkeiten durch eine Mediation ohne ein Gerichtsverfahren lösen.

  3. Rechtsbeistand holen

    Sollte ein Rechtsstreit nicht abzuwenden sein, vermittelt die Versicherung Ihnen einen Anwalt. Je nach Tarif können Sie auch einen eigenen Anwalt nehmen.

  4. Kostenübernahme klären

    Klären Sie mit der Versicherung, ob die Kosten für Ihren Rechtsstreit in Ihrem Tarif übernommen werden können. Ist dies der Fall, bekommen Sie eine Deckungszusage für die Übernahme der Kosten.

Lohnt sich der Verkehrsrechtsschutz, wenn ich selten Auto fahre?

Ein Verkehrsrechtsschutz lohnt sich auch für Menschen, die selten Auto fahren oder auch gar kein Auto haben. Denn der Versicherungsschutz gilt für alle Verkehrsteilnehmenden. Egal, ob Sie mit einem Mietwagen, Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt Sie im Straßenverkehr vor hohen Prozesskosten. Zudem können Sie auch Familienangehörige in Ihrem Haushalt mitversichern und so Ihren Versicherungsschutz vollumfänglich ausweiten.

Wie kann ich meinen Verkehrsrechtschutz kündigen?

Sie können Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung mit einer Frist von 3 Monaten zum vereinbarten Vertragsende kündigen. Die Kündigung kann schriftlich erfolgen oder direkt online über das Kundenportal Ihrer Versicherung. Verpassen Sie die Kündigungsfrist, verlängert sich Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung automatisch.

Zusätzlich zur ordentlichen Kündigung haben Sie auch ein Sonderkündigungsrecht. Dieses greift in folgenden Fällen:

  • Beitragserhöhung: Erhöht Ihre Versicherung die Beiträge um 10 %, können Sie die Verkehrsrechtsschutzversicherung außerordentlich kündigen. Manche Versicherungen gewähren ein Sonderkündigungsrecht bereits ab einer Preissteigerung von 5 %.
  • Nichtzahlung von Leistungen: Weigert sich Ihre Versicherung Prozesskosten zu bezahlen, obwohl der Rechtsstreit vertraglich im Leistungsumfang enthalten ist, können Sie mit einer Frist von 1 Monat nach offizieller Absage kündigen.
  • 2 Rechtsschutzfälle im Jahr: Reguliert Ihre Versicherung 2 Rechtsschutzfälle im Jahr, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt dabei 1 Monat nach Regulierung des 2. Falls. Achtung: Auch die Verkehrsrechtsschutzversicherung hat in diesem Fall ein Kündigungsrecht und kann bei 2 regulierten Versicherungsfällen den Vertrag einseitig kündigen.
     

Wichtig: Zusätzlich zur Kündigung nach 2 regulierten Fällen im Jahr kann die Verkehrsrechtsschutzversicherung Ihren Vertrag kündigen, wenn Sie bei Neuabschluss nach einer gewissen Frist den Erstbetrag nicht gezahlt haben oder wenn Sie trotz Mahnung Beiträge nicht zahlen.

FAQ - Verkehrsrechtsschutzversicherung


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