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Finanzlexikon

Kapitaldienstfähigkeit

Bei Unternehmen bezieht sich die Kapitaldienstfähigkeit darauf, ob sie in der Lage sind, ihre Schulden, einschließlich Zinsen und Tilgung, pünktlich zu bedienen. Für eine Person bedeutet Kapitaldienstfähigkeit, dass sie in der Lage ist, ihre monatlichen Ratenzahlungen für Kredite aus ihren regelmäßigen Einkünften dauerhaft bedienen zu können. Ist dies nicht der Fall, lehnen Banken die Kreditvergabe ab oder sie fordern vom potenziellen Kreditnehmer weitere Sicherheiten, zum Beispiel einen zweiten Kreditnehmer oder einen Bürgen.

Die Kapitaldienstfähigkeit ist ein zentraler Faktor für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit eines potenziellen Kreditnehmers. Im Bereich der Immobilienfinanzierungen erstellen Banken unter anderem eine sogenannte Haushaltsrechnung, die die regelmäßigen Einkünfte und Ausgaben des potenziellen Kreditnehmers gegenüberstellt. 

Wie berechnen Banken die Kapitaldienstfähigkeit?

Damit Banken die Kapitaldienstfähigkeit berechnen können, muss der potenzielle Kreditnehmer seine finanziellen Verhältnisse offenlegen. Es gilt, die Kreditwürdigkeit nachzuweisen. Dafür benötigt die Bank eine Aufstellung über die regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben pro Monat.

Diese Angaben bilden die Basis für die Berechnung der Kapitaldienstfähigkeit. Somit kann die Bank die maximale Monatsrate bestimmen. Dabei erfolgt die Berechnung stufenweise.

Schritt 1: Regelmäßige Einnahmen nachweisen

Zu den regelmäßigen Einnahmen zählen:

  • Nettogehälter
  • Mieteinnahmen
  • Rentenzahlungen und Pensionen
  • Unterhaltszahlungen
  • Staatliche Leistungen wie Kindergeld
  • Zinserträge aus Kapitalanlagen

Die folgenden Einkünfte finden in der Regel keine Berücksichtigung für die Kapitaldienstfähigkeit:

  • Elterngeld
  • Wohngeld
  • Arbeitslosengeld
  • Weihnachtsgelder

Der Grund: Diese Zahlungen werden nur über einen kurzfristigen oder beschränkten Zeitraum gezahlt. 

Schritt 2: Regelmäßige Ausgaben kalkulieren

Demgegenüber stehen die monatlichen Ausgaben für den Lebensunterhalt, also unter anderem Lebensmittelkosten, Miete, Strom, Internet, Versicherungen sowie eventuell laufende Kreditzahlungen.

Um die Kapitaldienstfähigkeit zu ermitteln, nutzen Banken für die monatlichen Ausgaben interne Pauschalen, die von Bank zu Bank unterschiedlich ausfallen. Nur wenige Geldhäuser gewähren einen Einblick, wie hoch sie die Pauschalen ansetzen.

Generell gilt: Je mehr Personen in einem Familienhaushalt leben, desto höher fällt die Haushaltspauschale aus. An diesen Werten können Sie sich grob orientieren:

  • Single-Haushalt: 750 €
  • Zwei-Personen-Haushalt: 1.500 €
  • Je Kind: 150 €

Anhand der aufgeführten Pauschalen hieße das für eine vierköpfige Familie, dass sie allein 1.800 € für die Finanzierung des monatlichen Lebensunterhalts aufbringen müsste. Weite Pauschalen kommen dazu, beispielsweise für den Unterhalt des Autos. 

Schritt 3: Das monatliche Nettohaushaltseinkommen bestimmen – die Rechenbasis für die Kapitaldienstfähigkeit

Im nächsten Schritt berechnen Banken den monatlichen Haushaltsüberschuss beziehungsweise das monatliche Nettohaushaltseinkommen, indem sie die regelmäßigen Ausgaben von den regelmäßigen Einnahmen abziehen.

Schritt 4: Maximale Monatsrate ermitteln

Im letzten Schritt geht es darum, die Höhe der maximalen Monatsrate zu bestimmen, um die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers festzustellen. Oft finanziert eine Bank Ihr Darlehen mit einer maximalen Monatsrate von bis zu 35 % Ihres monatlichen Nettohaushaltseinkommens.

Angenommen Ihr monatliches Nettohaushaltseinkommen liegt bei 3.000 €, dann läge Ihre maximale Monatsrate bei etwa 1.050 €. 

Gesetzliche Vorgaben für die Kapitaldienstfähigkeit

Generell ist jede kreditvergebende Bank hierzulande gesetzlich dazu verpflichtet, vor Vertragsabschluss die Kapitaldienstfähigkeit zu ermitteln. Zum einen verringert sie damit das eigene Ausfallrisiko und gleichzeitig schützt sie Sie vor einer Überschuldung. Denn sollten Sie den Kredit nicht mehr bezahlen können, droht eine Zwangsversteigerung des Eigenheims und eventuell sogar die Privatinsolvenz, also die gerichtliche Schuldenregulierung. 

Wie kann ich meine Kapitaldienstfähigkeit selbst ermitteln?

Wir von Dr. Klein empfehlen Ihnen, die Kapitaldienstfähigkeit im Vorfeld der Kreditanfrage selbst zu ermitteln. Denn Sie können die regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben viel detaillierter erstellen als die Banken und somit loten Sie Ihren finanziellen Spielraum bezogen auf die Monatsrate und den Kaufpreis präziser aus.

Wie Sie dabei Schritt für Schritt vorgehen, haben wir für Sie im Ratgeberartikel "Haushaltsrechnung" zusammengefasst. Mit diesem Wissen können Sie die verschiedenen Kreditangebote besser miteinander vergleichen, weil Sie Ihre Kapitaldienstfähigkeit bereits kennen. Das ist eine gute Basis für das anschließende Kreditgespräch mit Ihrem Bankberater oder Vermittler.

Wollen Sie sich dagegen nur einen ersten Überblick verschaffen, empfehlen wir ihnen unseren Budgetrechner. Nach ein paar wenigen Angaben erfahren Sie, wie viel Haus oder Immobilie Sie sich leisten können. Sie können das Ergebnis sogar noch verfeinern, indem Sie weitere Parameter wie die Sollzinsbindung oder einen individuellen Sicherheitspuffer festlegen. 

Als Faustregel empfehlen wir Ihnen: Ihre maximale Monatsrate sollte 35 % Ihres monatlichen Nettohaushaltseinkommens nicht überschreiten. Denn können Sie die Monatsraten aus dem regelmäßigen Einkommen bedienen und haben gleichzeitig noch genügend Luft für den restlichen Lebensunterhalt.

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