Wenn der Arbeitgeber eine Lebensversicherung für seine Mitarbeiter abschließt, bei der der Mitarbeiter bezugsberechtigt ist, dann spricht man von einer Direktversicherung. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben für den Arbeitgeber steuerlich absetzbar. Für den Arbeitnehmer gelten sie als Arbeitslohn, der in bestimmtem Umfang steuerlich begünstigt wird.