Der von den Lebensversicherungsunternehmen eingenommene Überschuss wird der "Rückstellung für Beitragsrückerstattung" zugeführt, aus der die Überschussanteile der jeweiligen Versicherungsnehmer gespeist werden. Eine Verbesserung dieses Verfahrens wurde durch die sogenannte Direktgutschrift erreicht. Teile des Überschusses werden den Versicherten direkt gutgeschrieben. Damit führt die Direktgutschrift zu einer von vornherein höheren Verzinsung des Vorsorgekapitals als mit dem Rechnungszins.