Hier handelt es sich um eine Vereinbarung einer Zinsobergrenze auf einen bestimmten Betrag über eine fest vereinbarte Laufzeit bei einem variablen Darlehen. Der Kunde sichert sich dadurch ab, dass er bei steigendem Zins nie mehr als den als Cap vereinbarten Zins entrichten muss. Der Kunde zahlt für die Vereinbarung eines Caps einen Aufschlag. Zusätzlich kann auch eine Zinsuntergrenze vereinbart werden.