Bei dem Beleihungswert handelt es sich um den nachhaltig erzielbare Wert des Beleihungsobjekts unter Berücksichtigung aller maßgebenden Umstände.
Die Ermittlung eines Beleihungswertes ist im Hypothekenbankgesetz unter § 12 vorgeschrieben, wobei der Beleihungswert von Bank zu Bank verschieden eroiert werden kann.
Der Beleihungswert ist oftmals die Grundlage für die Kreditgewährung, da hierbei zur längerfristigen Risikobeurteilung vom Verkehrswert des Objekts (= aktueller Marktwert des Objekts) Sicherheitsabschläge durchgeführt werden, um eventuelle Marktschwankungen aufzufangen.