Bei der Beleihungsgrenze wird angegeben, bis zu welchem Prozentsatz ein erstrangiges Darlehen genehmigt werden kann. Die Beleihungsgrenze für erstrangige Realkredite (Hypothekendarlehen) liegt bei 60 Prozent des Beleihungswertes.
Auch Darlehen, die diese Grenze überschreiten werden von Hypothekenbanken geben - normalerweise bis zu 80 Prozent des Beleihungwertes und oft gegen einen entsprechenden Zinsaufschlag (Nachrangfinanzierung).
Durch den Verkauf von Pfandbriefen erfolgt die Refinanzierung für solche Darlehen.