Eine Beitragsanpassungsklausel regelt die nachträgliche Beseitigung einer Differenz zwischen den von der Versicherung errechneten Versicherungsbeiträgen und den erforderlichen tatsächlichen höheren Schadensaufwendungen mit einer Erhöhung der zu zahlenden Beiträge.
Nach dem Versicherungsvertragsgesetzt ist die Anwendung von Beitragsanpassungsklauseln nur möglich, wenn das ordentliche Kündigungsrecht der Versicherung gesetzlich oder vertraglich unmöglich ist und ein unabhängiger Treuhänder die Berechnungsgrundlagen überprüft und der Beitragsanpassung zugestimmt hat.