Baudarlehen (veraltete Schreibweise Bardarlehn) können neben Banken, staatlichen Institutionen sowie Bausparkassen auch von Versicherungen gewährt werden. Dabei bewilligt die Versicherung bis zu einer Höhe von maximal 80 Prozent der Gesamtfinanzierungssumme ein Darlehen, das durch eine Hypothek abgesichert wird. Als Tilgung dient bei den Versicherungen in der Regel eine kapitalbildende Lebensversicherung. Es sind Versicherungsbeiträge und Zinsen zu begleichen. Die Versicherungsleistung dient zur Tilgung der Hypothek am Ende der Vertragslaufzeit. Die Versicherungsbeiträge sind im Rahmen gewisser Höchstbeträge steuerbegünstigt. Stirbt der Versicherte vorzeitig, wird die Hypothek direkt und komplett zurückgeführt, sofern die Höhe der Versicherungssumme und der Hypothek übereinstimmen.