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Arbeitslos bei Ende der Zinsbindung – Bekomme ich eine Anschlussfinanzierung?

Es kommt drauf an. Diese Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten, da Ihre individuelle Situation hierbei eine große Rolle spielt. Grundsätzlich können Sie auf eine Prolongation bei Ihrer bisherigen Bank hoffen. Fassen Sie hingegen eine Umschuldung zu einer neuen Bank ins Auge, kann es kompliziert werden.

Prolongation bei Arbeitslosigkeit

Eine Prolongation ist genau genommen keine Anschlussfinanzierung, sondern lediglich eine neue Konditionsvereinbarung einer bereits genehmigten Finanzierung. Die Bank ist dazu verpflichtet, Sie drei Monate vor Ablauf der Sollzinsbindung über den Ablauf der Zinsbindung zu informieren. Üblicherweise legt die Bank Ihnen im gleichen Atemzug ein Prolongationsangebot vor. Dazu ist sie hingegen allerdings nicht verpflichtet. Aus dem Prolongationsangebot können Sie sich dann aus meist drei Angeboten eines aussuchen, machen Ihr Kreuzchen, unterschreiben das Angebot und schicken es zur Bank. Das ist kurz gesagt eine Prolongation.

Da bei einer Prolongation keine neuen Unterlagen von Ihnen abgefordert werden, müssen Sie auch keine neuen Einkommensnachweise einreichen. Daher kommt für Sie die Prolongation, wenn Sie arbeitslos zum Ende der Zinsbindung sind, grundsätzlich in Frage.

Seien Sie realistisch

Auch wenn Sie prinzipiell prolongieren könnten, sollten Sie die monatlichen Raten selbstverständlich zahlen können und das bestenfalls ohne, dass Sie jeden Pfennig zweimal umdrehen müssen. Sollten Sie jedoch bemerken, dass Sie die Tilgung nicht mehr tragen können, müssen Sie eine andere Lösung finden und sich im schlimmsten Fall von der Immobilie trennen.

Binden Sie sich keinesfalls an eine Finanzierung, die Sie nicht tragen können. Die finanziellen Folgen wie eine Zwangsversteigerung oder die Privatinsolvenz sind für keine am Vertrag beteiligte Partei schön. Sprechen Sie in einer solchen Situation unbedingt mit einem Berater Ihres Vertrauens.

Umschuldung bei Arbeitslosigkeit

Bei einer Umschuldung im Zuge der Anschlussfinanzierung schließen Sie einen neuen Vertrag unter neuen Bedingungen (üblicherweise) mit einer neuen Bank ab. Sind Sie am Ende der Zinsbindung arbeitslos, stehen Ihre Chancen für eine Umschuldung eher schlecht. Aber, wie eingehend gesagt, es kommt drauf an.

Sind sowohl Sie als auch Ihr Partner zum Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung arbeitslos, bekommen Sie keinen neuen Finanzierungsvertrag bei einer Bank – selbst wenn Sie Sicherheiten wie Eigenkapital oder eine weitere Immobilie besitzen. Das Risiko, dass Sie die Raten nicht zahlen können, ist einfach zu hoch, denn es gibt kein ausreichendes Einkommen. Eine Umschuldung wäre in diesem Fall aus der Sicht der Bank sowohl für Sie als auch für die Bank selbst unverantwortlich.

Ist Ihr Partner allerdings berufstätig und verdient gut, ist es der Bank egal, ob Sie arbeitslos sind. Denn die Bank prüft die Bedienbarkeit der Umschuldung anhand der gemeinsamen Haushaltseinkünfte und Ausgaben. Da ist es unerheblich, welcher der beiden Darlehensnehmer das Einkommen generiert. Eine umfassende Beratung durch einen Spezialisten für Baufinanzierung ist in dieser Situation unerlässlich.

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