Bei der Nachrangfinanzierung handelt es sich um ein Darlehen, das im Rang (Rangstelle) nach bereits bestehenden Grundpfandrechten im Grundbuch abgesichert wird.
Wegen des erhöhten Risikos für den Darlehensgeber werden Nachrangfinanzierungen in der Regel kostenintensiver angeboten als erstrangige Finanzierungen.