Bei einer Nachrangfinanzierung wird ein Darlehen im Rang nach bereits bestehenden Grundpfandrechten im Grundbuch abgesichert. Im Falle einer Insolvenz des Schuldners werden die Ansprüche der Gläubiger erst nach den Ansprüchen anderer Gläubiger bedient. Das bedeutet, Gläubiger mit Nachrang haben eine niedrigere Priorität bei der Rückzahlung im Vergleich zu Gläubigern mit Vorrang. Wegen des erhöhten Risikos für den Darlehensgeber werden Nachrangfinanzierungen in der Regel kostenintensiver angeboten als erstrangige Finanzierungen. Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeber Nachrangfinanzierung.