Mit Beleihungsobjekt beschreibt man Grundstücke, Eigentumswohnungen oder Häuser (=Immobilien), welche als dingliche Sicherheit für eine Baufinanzierung durch Eintrag eines Grundpfandrechtes (meist Grundschulden) fungieren.
Das Beleihungsobjekt muß hier nicht zwingend mit dem Investitionsobjekt übereinstimmen.