Ja, es gibt sogar mehrere Tilgungszuschüsse, die Sie beantragen können. Der höchste einzelne Tilgungszuschuss beträgt 27.500 Euro. Ob Sie einen Tilgungszuschuss erhalten, hängt von mehreren Faktoren ab. Den Antrag auf einen Tilgungszuschuss erhalten Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
In Rahmen der Programme KfW 153 (energieeffizientes Bauen) und KfW 151/152 (energieeffizientes Sanieren) können Bauherren und Käufer einen Tilgungszuschuss beantragen. Dafür müssen alle Arbeiten bereits abgeschlossen sein. Im Anschluss reichen Sie das Formular „Bestätigung nach Durchführung“ ausgefüllt bei der KfW ein.
Um den Tilgungszuschuss überhaupt beantragen zu können, muss die energieeffiziente Sanierung oder das gebaute Haus mit Hilfe eines KfW-Darlehens finanziert werden. Der Tilgungszuschuss erfolgt in Form einer Gutschrift, die mit der Restschuld des laufenden Darlehens verrechnet wird. Der Tilgungszuschuss ist also dafür gedacht, Ihr Darlehen schneller zu reduzieren.
Je höher der Energiestandard, den Sie mit dem Bau oder Sanierung erreichen, desto höher ist der Tilgungszuschuss. In den KfW-Programmen 151/152 können Sie einen Tilgungszuschuss von bis zu 27.500 Euro erhalten, wenn Sie die entsprechenden energetischen Voraussetzungen erfüllen. Im KfW-Programm 153 beträgt der maximale Tilgungszuschuss 15.000 Euro.
Die einmaligen staatlichen Tilgungszuschüsse sollten Sie keinesfalls als Eigenkapital betrachten. Denn nur weil es diese Tilgungszuschüsse von der KfW gibt, heißt nicht, dass Sie sie bekommen. Unter Umständen kann es passieren, dass Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen oder die Fördertöpfe zum Zeitpunkt Ihres Antrags gerade leer sind. Daher sollten Sie Tilgungszuschüsse keinesfalls fest in Ihr Budget für den Hauskauf oder -bau einplanen.
Unabhängig davon, wo Sie Ihre Baufinanzierung abgeschlossen haben, können Sie zusätzlich Baukindergeld beantragen. Das Baukindergeld ist als Tilgungszuschuss gedacht und beträgt 1.200 Euro pro Jahr und Kind für zehn Jahre, also insgesamt 12.000 Euro pro Kind auf zehn Jahre verteilt. Auch diesen Tilgungszuschuss beantragen Sie über die KfW (Programm 424).
Natürlich müssen Sie auch hier gewisse Voraussetzungen erfüllen, um den Tilgungszuschuss in Form des Baukindergeldes zu erhalten. Sie erhalten Baukindergeld, wenn:
Diesen Tilgungszuschuss können Sie erst beantragen, wenn Sie bereits in Ihr neues Eigenheim eingezogen sind. Von diesem Zeitpunkt an haben Sie drei Monate Zeit, den Antrag einzureichen. Das Baukindergeld können Sie auch mit anderen KfW-Darlehen und mit dem Immobilienkredit Ihrer Bank kombinieren. Mit einem Kind und dem höchsten Energiestandard im KfW-Programm 151/152 können Sie im besten Fall also bis zu 39.500 Euro Tilgungszuschüsse von der KfW erhalten. Also fast 40.000 Euro, die Ihnen für den Bau, Kauf oder die Sanierung Ihrer eigenen vier Wände geschenkt werden.