Ein Gutachter ist bei einem Hauskauf nicht notwendig, aber häufig sinnvoll. Gerade wenn Sie ein altes Haus kaufen wollen, kann Ihnen ein Gutachter dabei helfen, Sanierungskosten abzuschätzen oder versteckte Mängel aufzudecken. Allerdings ist zu beachten, dass Ihnen beim Hauskauf zwei Arten von Gutachter unterkommen können: zum einen ein von Ihnen selbst beauftragter Sachverständiger oder einer, den die Bank schickt.
Im Zuge eines Hauskaufs können Sie selbst einen Gutachter engagieren, der Sie bei dem Hauskauf unterstützt. Ein Gutachter prüft die Immobilie auf Schäden und Mängel und kann Ihnen ebenfalls sagen, ob die Umbaumaßnahmen oder Anbauten, die Sie planen, statisch und baurechtlich machbar sind.
Unter anderem untersucht ein Gutachter das Haus auf Substanzschäden wie Fassadenrisse oder aufsteigende Feuchtigkeit, auf Schimmel, Schadstoffe oder Chemikalien. Er prüft auch, wie alt die Wasser- und Elektroleitungen sind und in welchem Zustand das Dach ist. Anschließend schlüsselt er Ihnen auf, wie viel Geld Sie für die Sanierungsmaßnahmen einplanen müssen. Das ist nicht nur für Sie persönlich, sondern auch für Ihre Baufinanzierung und die Darlehenshöhe wichtig. Denn so können Sie detaillierter planen, welche Summe Sie zusätzlich zum Kaufpreis benötigen, um etwaige Mängel zu beheben.
Gleichzeitig kann der Gutachter Ihnen dadurch erörtern, ob der Preis, der für das Haus aufgerufen wird, auch wirklich gerechtfertigt oder angemessen ist. Möglicherweise hilft Ihnen die Expertise des Gutachters dann wiederum auch bei den Preisverhandlungen weiter. Einen Gutachter zu engagieren ist in diesem Fall aber kein Muss. Allerdings raten wir Ihnen zu einem Gutachter, wenn die Immobilie, die Sie kaufen wollen, älter als 15 Jahre ist. Ab dann bekommen Häuser nämlich die ersten Alterserscheinungen, die genauer unter die Lupe genommen werden sollten.
Ein weiterer Gutachter, der beim Hauskauf auftauchen könnte, ist ein Gutachter Ihrer Bank. Er soll im Auftrag der Bank den Beleihungswert der Immobilie feststellen. Meistens schaut er sich dafür das Haus lediglich von außen an und macht sich so einen Eindruck vom Wert der Immobilie. Auf diesen Gutachter und auf dessen Notwendigkeit haben Sie keinerlei Einfluss.
Im Gegensatz zu dem eigens beauftragten Sachverständigen müssen Sie den der Bank nicht bezahlen. Bei Gutachtern gilt das Bestellerprinzip und derjenige, der den Gutachter beauftragt, muss ihn bezahlen. Sie haben zudem keinen Einblick in das Gutachten der Bank und können es daher nicht zur Bewertung des Sanierungsaufwands oder ähnliches verwenden.
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