Bei den meisten Anbietern können Sie ein Forward-Darlehen bis zu fünf Jahre im Voraus abschließen. Das bedeutet ganz konkret: Fünf Jahre, bevor die Zinsbindung Ihres jetzigen Darlehens ausläuft. Ein Beispiel: Ihre heutige Zinsbindung geht bis zum 1. Januar 2021. Damit wären Sie ab dem 1. Januar 2016 dazu in der Lage, ein Forward-Darlehen für die Zeit ab dem 2. Januar 2021 abzuschließen.
Dr. Klein hat das Forward-Darlehen übrigens erfunden. Bei uns erhalten Sie eine noch längere Vorlaufzeit: Wir können Ihnen bis zu fünfeinhalb Jahre anbieten. Läuft Ihre Zinsbindung in weniger als einem Jahr aus, ist es allerdings nicht mehr möglich, ein Forward-Darlehen abzuschließen. In diesem Fall haben Sie aber die Möglichkeit, Ihr jetziges Darlehen bei der aktuellen Bank zu verlängern (Prolongation) oder zu einem neuen Anbieter mit besseren Konditionen zu wechseln (Umschuldung).
Lassen Sie sich bei der Entscheidung von unseren Beratern vor Ort unterstützen: Sie prüfen auf Wunsch Ihre Unterlagen und zeigen: wie funktioniert ein Forward-Darlehen, ab wann kommt es für Sie in Frage, oder bietet sich eine der anderen Varianten eher an?
Von der ersten Idee bis zur finalen Unterschrift: Unsere Berater vor Ort begleiten Sie bei Ihrer Baufinanzierung und stehen Ihnen mit fachkundigem Rat zur Seite. Dabei haben sie die Angebote von über 600 namhaften Banken für Ihre Baufinanzierung in der Hinterhand. Fordern Sie dazu einfach aktuelle Finanzierungsvorschläge passend zu Ihrem künftigen Eigenheim an.
Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Anschlussfinanzierung