Bei der Zeitspanne zwischen Vertragsabschluss des Forward-Darlehen zur Anschlussfinanzierung und dem vereinbarten Laufzeitbeginn spricht man von der Forward-Periode. In dieser Zeit fallen keine Bereitstellungszinsen an, allerdings wird ein geringer Aufschlag auf den ursprünglichen nominalen Zinssatz von dem Darlehensgeber berechnet.