Bei dem effektiven Jahreszins nach Preisangabenverordnung handelt es sich um eine Maßzahl, die alle Preisbestandteile eines Kredits unter einen nenner bringt. Er dient dem Verbraucher als Preisangabe und Vergleichsinstrument. Dabei werden Nominalzinssatz, Disagio, als auch Zins- und Tilgungsverrechnung usw. berücksichtigt. Bearbeitungsgebühren dürfen die Banken nicht mehr erheben. Der Nominalzinssatz ist generell immer kleiner als der Effektivzinssatz, da er keine Kostenbestandteile beinhaltet. Da sich beim Bausparen preisbestimmende Faktoren während der Darlehenslaufzeit nicht ändern können, wird hier der "effektive Jahreszins" angegeben, der bei anderen Kreditinstituten als der "anfänglich effektive Jahreszins" angegeben wird.