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So fordern Sie Ihre Kreditbearbeitungsgebühren zurück

Sie haben für Ihren Ratenkredit Bearbeitungsgebühren gezahlt? Wir zeigen Ihnen, wann Sie Anspruch auf Rückerstattung haben und wie Sie Ihre Forderungen geltend machen können.

Kreditgebühren unzulässig
Redaktion Dr. Klein

BHG-Urteil: Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig

Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 13. Mai 2014 steht fest: Banken dürfen für Ratenkreditverträge keine gesonderten, laufzeitunabhängigen Bearbeitungsgebühren erheben. Im Umkehrschluss bedeutet das: Kreditnehmer können diese Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern. Das BGH-Urteil gilt für alle Arten von Kreditverträgen – ganz egal, ob Sie damit Möbel, Autos oder Immobilien finanziert haben.

Laut Stiftung Warentest haben die Banken zwischen 2005 und 2013 bis zu 13 Milliarden Euro Gebühren ungerechtfertigt erhoben – und zwar unabhängig davon, ob es sich um Privatdarlehen, Konsumentenkredite oder Baudarlehen handelte. Dies entspricht einem Rückforderungsvolumen von bis zu einer Milliarde Euro jährlich.

Wann Sie Ansprüche auf Erstattung haben

Das erste BGH-Urteil von Mai 2014 beinhaltete, dass Konsumenten die Kreditbearbeitungsgebühren innerhalb einer gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren zurückfordern konnten. Mit dem zweiten Urteil von Oktober 2014 verlängerte sich die Frist auf zehn Jahre. Daraufhin rollte eine große Rückforderungswelle auf Banken und Schlichtungsstellen zu. Während die meisten Banken die fälschlicherweise erhobenen Gebühren bereitwillig zurückzahlten, traf man bei einzelnen Kredit­instituten immer wieder auf Widerstand.

Ansprüche auf Erstattung eines vor dem 1. Januar 2014 gezahlten Bearbeitungsentgelts sind inzwischen verjährt – es sei denn, es wurden verjährungshemmende Maßnahmen, zum Beispiel durch Verhandlungen oder Klageerhebung, ergriffen. Ansprüche auf Erstattung von Bearbeitungsentgelten, die 2014 gezahlt wurden, verjähren zum 31. Dezember 2017.

Am 8. November 2016 entschied der BGH, dass auch Darlehens­gebühren für Bauspardarlehen unzu­lässig sind. Für KfW-Kredite gezahlte Gebühren können jedoch in der Regel nicht zurück­gefordert werden.

Gründe für das Urteil

Mit den BGH-Urteilen geht einher, dass allein der zu zahlende Kreditzins alle Ansprüche der Bank abdecken muss. In der Vergangenheit wurden seitens der Banken häufig zwischen einem und vier Prozent der Darlehenssumme für Aufwände wie die SCHUFA-Prüfung oder das Erstellen des Kreditvertrags erhoben. Diese Leistungen erbringt die Bank aber im eigenen Interesse, deshalb kann sie diese Tätigkeiten nicht dem Kunden als Kreditbearbeitungsgebühren in Rechnung stellen.

Auch vor den aktuellen BGH-Urteilen waren Banken bereits dazu verpflichtet, zwischen Sollzins und Effektivzins zu unterscheiden und beide getrennt zu benennen. Dabei bildet der Sollzins den reinen Erlös ab, den die Banken für das Geldverleihgeschäft erhalten. Mit dem Effektivzins hingegen müssen zusätzliche Gebühren wie Bearbeitungsentgelte ausgewiesen werden, damit der Verbraucher verschiedene Anbieter direkt miteinander vergleichen kann.

Die zusätzlichen Kreditbearbeitungsgebühren boten den Banken allerdings die Möglichkeit, den Sollzins und den Effektivzins niedriger anzusetzen und sich ihre Unkosten über die Bearbeitungsgebühren wieder reinzuholen. Damit wurde der Effektivzins im Prinzip geschönt und die Bank konnten mit guten Angeboten locken. Dies wird durch die BGH-Urteile nun verhindert.

So erhalten Sie Ihre Kreditgebühren zurück

Sie müssen Ihre Kreditgebühren in schriftlicher Form von Ihrer Bank zurückfordern. Hierzu hat Stiftung Warentest Musterbriefe entworfen, die Sie mit Ihren Daten befüllen und für die Rückforderung nutzen können. Manche Banken sind dazu übergegangen, die Rückforderung zu verweigern. Schalten Sie in diesem Fall einen Ombudsmann ein, der vermittelnd für Sie tätig wird. Welche Anlaufstelle für Sie zuständig ist, erfahren Sie auf der Informationsseite des Bundesverband deutscher Banken.

Seit den oben erwähnten BGH-Urteilen sehen die meisten Banken davon ab, noch irgendeine Form von zusätzlichen Gebühren bei Kreditverträgen einzufordern und sind hier eher vorsichtiger geworden. Wie das ZDF-Magazin WISO in seinem Beitrag „Die Masche der Banken“ herausgefunden hat, erweisen sich allerdings einige Institute als sehr kreativ, wenn es um die Neubenennung der Bearbeitungsgebühr geht.

Im Umlauf sind beispielsweise Bezeichnungen wie Individualgebühr oder Bearbeitungsprovision, hinter denen sich nichts anderes als die unzulässigen Kreditgebühren verstecken. Es wird dann gern behauptet, diese Kosten seien nicht von den aktuellen Urteilen betroffen, könnten folglich nicht zurück gefordert werden. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden (SfB), die auch schon die erste Klage gegen die Bearbeitungsgebühren im Mai 2014 angestoßen hat, versucht, diese Schlupflöcher nach und nach wieder zu stopfen. Für Kunden gilt also: Auch in Zukunft wachsam sein und Kreditverträge genau prüfen.

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