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Finanzlexikon

Bauherr

Als Bauherr bezeichnet man jemanden, der auf eigene Rechnung und Gefahr ein Gebäude baut oder bauen läßt und unter Berücksichtigung aller Verhältnisse das für den Bauherrn typische Risiko trägt. Hierbei ist die Entscheidung nach dem Gesamtbild aller Umstände des Einzelfalles zu treffen. Zur Bauherreneigenschaft gehören zwei wesentliche Merkmale: das Bauherrenrisiko und die Bauherreninitiative. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeberartikel Bauherr.

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