effektivzins

Warum der Effektivzinssatz doch keinen Vergleich zulässt

Artikel teilen
Lesezeit: 2 Minuten

Es heißt immer: Wenn ihr die Angebote der Baufinanzierung vergleichen wollt, dann ist der Effektivzinssatz die richtige Bezugsgröße. Das klingt einfach. Der Effektivzinssatz wird schließlich von allen Banken bei einer Angebotserstellung ausgegeben. Doch, wie sollte es auch anders sein: So einfach ist es dann doch nicht. Betti hat sich den Effektivzinssatz einmal genauer angeschaut.

Was sagt der Effektivzinssatz aus?

Zusammengefasst stellt der Effektivzinssatz die Bruttokosten einer Baufinanzierung dar, während der Sollzins die Nettokosten eines Immobilienkredits widerspiegelt. Der Effektivzinssatz beinhaltet demnach alle Kosten, die neben dem Sollzinssatz entstehen. Das soll die Angebote untereinander vergleichbar machen. Doch die Kosten und Gebühren der einzelnen Kreditinstitute sind sehr unterschiedlich.

Welche Kosten werden im Effektivzinssatz angegeben?

Welche Kosten im Effektivzins angegeben werden, ist in § 6 der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt. Die folgenden Angaben gehören dazu:

  • Sollzinssatz
  • Zinsbindungsdauer
  • Provisionskosten für die Vermittlung
  • Höhe der Rate
  • Kosten für eine Immobilienbewertung, wenn sie Voraussetzung für die Baufinanzierung ist
  • Tilgungsfreie Zeiträume
  • Restschuld nach Ende der Sollzinsbindung
  • Kosten für die Immobilienbewertung
  • Verwaltungskosten im Rahmen der Baufinanzierung
  • Kosten für Versicherungen, wie eine Lebens- oder Restschuldversicherung

Neben diesen Posten gibt es allerdings auch Leistungen, die im Effektivzins nicht aufgeführt werden, obwohl sie Kosten verursachen:

  • Bereitstellungszinsen
  • Kosten für die Wertermittlung, wenn sie nicht Voraussetzung für die Baufinanzierung sind
  • Kosten für eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung
  • Kosten für die Eintragung ins Grundbuch
  • Notarkosten

Es wird deutlich: Nicht alle Kosten sind im Effektivzins enthalten. An dieser Stelle wird das ganze also schwammig. Auch die nächsten Gründe zeigen, dass der Effektivzinssatz keine verlässliche Größe zum Angebotsvergleich darstellt.

Warum können mit dem Effektivzins keine Angebote verglichen werden?

Die Preisangabenverordnung führt zwar unterschiedliche Posten auf, die in den Effektivzins aufgenommen werden müssen. Die Banken steht jedoch ein gewisser Spielraum zu.

  • Andere Bezeichnung: Benennen sie die Posten anders, als in der PAngV beschrieben, ist die Bank nicht verpflichtet, die Kosten anzugeben.
  • Bereitstellungszinsen: Kosten für die Bereitstellungszinsen, die durchaus ein Baudarlehen verteuern können, fließen nicht in den Effektivzins ein.
  • Kreditlaufzeit: Der Effektivzins gibt die Kosten für die gesamte Laufzeit eines Kredits an. Für die Zeit nach der Sollzinsbindung wird mit einem fiktiven Sollzins weitergerechnet. Das verfälscht den Effektivzins zusätzlich.

Die Kosten für den Effektivzins können also von den Kreditinstituten beeinflusst werden. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, Angebote mit exakt denselben Parametern zu vergleichen. Nur so findet ihr eine kostengünstige Finanzierung. Unsere Berater vor Ort übernehmen den Angebotsvergleich für euch. So könnt ihr sicher sein, eine optimale, auf euch persönlich zugeschnittene Finanzierung zu erhalten.


Ihr seid auf der Suche nach der passenden Baufinanzierung?


Artikel teilen