Ja, grundsätzlich ist es möglich, auch während der Elternzeit und bei Bezug von Elterngeld, eine Baufinanzierung zu erhalten. Eine Voraussetzung dafür ist allerdings, dass zusätzlich ein festes Einkommen vorhanden ist, mit dem das Baudarlehen bei entsprechender Kreditwürdigkeit auch bedient werden kann. Darüber hinaus verlangen die meisten Banken einen Nachweis über das ungekündigte Arbeitsverhältnis des Elternzeitnehmers, beziehungsweise über eine Beschäftigung direkt im Anschluss an die Babypause.
Wird das Immobiliendarlehen also von zwei Partnern beantragt, bei denen nur einer Elterngeld bezieht, der andere aber als weiterhin vollverdienender Kreditnehmer zur Verfügung steht, ist die Bewilligung seitens der Bank in den meisten Fällen unproblematisch. Sofern das vorhandene Einkommen als Basis für die Baufinanzierung ausreicht und das Elterngeld als weitere Einnahmequelle nicht notwendig oder ausschlaggebend ist, sollte dem Darlehens nichts im Wege stehen.
Das Elterngeld kann dem Haushaltseinkommen nicht angerechnet und somit für die Baufinanzierung berücksichtigt werden. Sowohl die Höhe des Baufinanzierungs-Zinssatzes als auch die mögliche Finanzierungssumme, werden von den Banken immer auf der Basis eines bestehenden, festen Einkommens berechnet.
Soll das Baudarlehen also allein auf der Grundlage des Elterngeldes und der Weiterbeschäftigung nach der Babypause gestemmt werden, ist das für die meisten Darlehensgeber zu risikoreich. Zusätzlich zu dem Fakt, dass das Elterngeld nicht als Einkommen zählt, ist auch eine Weiterbeschäftigung nach der Elternzeit nicht immer garantiert und daher schwer zu planen.
Tatsächlich gibt es aber Banken, die im Rahmen einer Baufinanzierung das Elterngeld als zusätzliches Einkommen zählen. Bedenken Sie dabei aber, dass die finanzielle Unterstützung im Rahmen der Elternzeit nach einer bestimmten Zeit endet, Sie und Ihr Partner aber weiterhin die volle Kreditbelastung tragen müssen.
Es empfiehlt sich daher, vorab ganz genau zu kalkulieren und das Elterngeld nur dann als zusätzliches Einkommen anrechnen zu lassen, wenn Sie sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden beziehungsweise nach Ablauf der Elternzeit wieder ein zweites Gehalt zu erwarten ist.
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