Die Zinsbindungsfrist beginnt mit dem im Darlehensvertrag vereinbarten Zeitpunkt. Üblicherweise ist dieser Zeitpunkt der nächste Monatswechsel. Bei der Zinsbindungsfrist handelt es sich um einen Zeitraum, dessen Länge Sie selbst bestimmen. Über diesen Zeitraum hinweg können sich die Zinsen Ihres Immobilienkredits nicht verändern. Das gibt Ihnen Planungssicherheit, denn somit kann sich auch die Monatsrate nicht während der Kreditlaufzeit erhöhen.
Der bürokratische Ablauf bei Immobilienkäufen lautet in der Regel: Erst gehen Sie zum Notar und unterzeichnen einen Kaufvertrag für die Immobilie. Dann schließen Sie den Immobilienkredit für die Baufinanzierung mit der Bank ab. Vom Notar haben Sie ein Zahlungsziel, sprich: ein Datum, erhalten, zu dem der Kaufpreis auf dem Konto des Käufers angekommen sein muss. Kurz davor muss die Bank Ihnen also den Kreditbetrag auszahlen, damit Sie die Gesamtsumme überweisen können. In der Regel wird die Bank Ihnen den Kreditbetrag einige Tage vor dem Zahlungsziel auszahlen.
Angenommen, Sie schließen am 1. Februar 2018 einen Kaufvertrag für die Immobilie ab, Zahlungsziel ist der 1. März 2018. Bei der Bank haben Sie bereits die Finanzierung unterschrieben. Dabei vereinbaren Sie eine Sollzinsbindung von zehn Jahren. Der Kreditbetrag wird aber nicht am Tag der Unterzeichnung des Kreditvertrags ausbezahlt, sondern erst kurz vor dem Zahlungsziel-Datum, denn erst dann benötigen Sie das Geld. Die Auszahlung könnte also Ende Februar erfolgen. Zwischen dem Kreditabschluss, dem Kaufvertragsabschluss und der Auszahlung können also ein paar Wochen vergehen.
Die Zinsbindungsfrist läuft erst ab dem Moment der Auszahlung los, in diesem Beispiel am 27. Februar 2018. Die zeitliche Abfolge gestaltet sich also ungefähr folgendermaßen:
Wann die Zinsbindungsfrist bei einem Forward Darlehen startet, kommt darauf an, um welche Variante es sich bei Ihrem Forward Darlehen handelt, denn es gibt zwei verschiedene:
Beim unechten Forward Darlehen beginnt die Zinsbindungsfrist am Tag des Vertragsabschlusses. Beim echten Forward Darlehen beginnt die Zinsbindungfrist erst am Tag der Auszahlung.
Ein Beispiel:
Bedingungen | Echtes Forward-Darlehen | Unechtes Forward-Darlehen |
---|---|---|
Jahr des Abschlusses | 2023 | 2023 |
Jahr der Auszahlung | 2025 | 2025 |
Länge der Zinsbindung | 10 Jahre | 10 Jahre |
Laufzeit der Zinsbindung | Zinsbindung läuft von 2025 bis 2035 | Zinsbindung läuft von 2023 bis 2033 |
Wie Sie an diesem Beispiel erkennen können, büßen Sie beim unechten Forward Darlehen drei Jahre an Zinsbindungsfrist ein. Das kann sowohl ein Vorteil als auch ein Nachteil sein: Ein Vorteil ist es dann, wenn die Zinsen in der Zwischenzeit gesunken sind, dann kommen Sie früher aus dem Kreditvertrag heraus. Ein Nachteil ist es, wenn sie gestiegen sind – dann können die fehlenden drei Jahre, in denen Sie noch den günstigeren Zins gehabt hätten, finanziell ziemlich schmerzen.
Grundsätzlich raten wir immer, zum echten Forward Darlehen zu greifen, weil Sie dann von vorneherein eine Zinsbindungfrist haben, die Ihnen auch über den vollen Zeitraum hinweg nutzt und zugute kommt.
Bei Dr. Klein, dem Erfinder des Forward Darlehens, erhalten Sie ausschließlich die echte Variante. Wenden Sie sich mit weiteren Fragen dazu einfach an unsere Berater vor Ort, sie helfen Ihnen gern weiter!