Ja. Sie können bei einem Hauskauf die Versicherung wechseln. Sie übernehmen aber zunächst automatisch die bereits bestehende Gebäudeversicherung – siehe auch § 69 im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Informieren Sie bitte auch die Versicherungsgesellschaft über den Kauf (§ 71 VVG).
Sie haben ab der Eigentumsumschrift im Grundbuch einen Monat Zeit, die Versicherung zu kündigen – entweder mit sofortiger Wirkung oder besser zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode (siehe § 70 VVG). Sie können so die vom Verkäufer bereits gezahlte Versicherungsprämie noch ausnutzen.
Von der ersten Idee bis zur finalen Unterschrift: Unsere Berater vor Ort begleiten Sie bei Ihrer Baufinanzierung und stehen Ihnen mit fachkundigem Rat zur Seite. Dabei haben sie die Angebote von über 600 namhaften Banken für Ihre Baufinanzierung in der Hinterhand. Fordern Sie dazu einfach aktuelle Finanzierungsvorschläge passend zu Ihrem künftigen Eigenheim an.
Weitere Themen finden Sie in unserem Ratgeber Baufinanzierung