Bei dem Sondertilgungsrecht handelt es sich um ein im Darlehensvertrag zu vereinbarendes Recht des Darlehensnehmer, unabhängig von der laufenden Tilgung, auf das Darlehen Rückzahlungen zu leisten.
Sondertilgungsrechte stellen jederzeit ein einseitiges Optionsrecht (Wahlrecht) des Darlehensnehmer auf außerordentliche Tilgung des Darlehens besser gesagt eines Teilbetrages dar.
Fest vereinbarte Zahlungen stellen eine Sondertilgungspflicht dar, auch wenn diese außerhalb der laufenden Tilgung erfolgen. Hier wird unter verkäuferischen Aspekten von einigen Darlehensgeber gern eine missverständliche Verwendung des Begriffes Sondertilgungsrecht praktiziert.