Bei dem Erwerb einer Immobilie erhebt das Finanzamt eine Grunderwerbsteuer. Besteuerungsgrundlage hierfür sind der Kaufpreis, das Meistgebot aus einer Zwangsversteigerung oder ähnliches. Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland. Eine genaue Auskunft über die jeweilige Höhe gibt ein Notar oder das Finanzamt.