Bei den Erschließungskosten handelt es sich um Kosten, die für die Erschließung des Grundstücks fällig werden, z. B. die für den Grunderwerb und die Freilegung der Flächen, die erstmalige Herstellung der Einrichtung für die Entwässerung und Beleuchtung, die für die Bebauung notwendigen Straßen, usw.
Abwasser- und Versorgungsleitungen wie z.B. Strom, Gas, Wärme und Wasser gehören in der Regel nicht zu den Erschließungskosten. Die Gemeinde erhebt hierfür Annschlussgebühren und regelmäßige Abgaben.