Bereitstellungszinsen fallen bei den meisten Kreditinstituten für zur Verfügung gestellte, aber noch nicht in Anspruch genommene Darlehensbeträge an. Sie entstehen in der Regel bei einer Neubaufinanzierung, bei der das Darlehen zur Begleichung des Kaufpreises nicht in einer Summe ausgezahlt wird. Der Bauträger erhält den Betrag beispielsweise in Raten dem Baufortschritt entsprechend.
Gründe für Bereitstellungszinsen
Vergeben Kreditinstitute Darlehen, entstehen Kosten, die von der Bank selbst refinanziert werden müssen. Je länger ein Darlehensnehmer mit der Auszahlung für sein Darlehen wartet, desto größer ist der Zinsnachteil für das Kreditinstitut. Aus diesem Grund sind Bereitstellungszinsen (auch Bereithaltungszinsen oder Bereitstellungsprovisionen genannt) erforderlich.
Zeitraum für Bereitstellungszinsen
Der Zeitraum, ab dem Bereitstellungszinsen erhoben werden, ist vom Kreditinstitut abhängig. In der Regel werden für die ersten drei bis sechs Monate keine Bereitstellungszinsen berechnet. Bei längeren Bauvorhaben ist unbedingt zu prüfen, ob Bereitstellungszinsen einmalig gezahlt werden müssen oder ob über die gesamte Zinsbindung ein erhöhter Zins, aufgrund einer längeren bereitstellungszinsfreien Zeit, für das Darlehen verlangt wird. Nähere Informationen zu den Konditionen erhalten Sie bei Ihrer Hausbank.
Bereitstellungszinsen sind nicht im Effektivzinssatz enthalten. Die Höhe der Bereitstellungszinsen kann bis zu 0,25 Prozent pro Monat betragen und wird nach Ablauf der Frist Tag genau berechnet.
Rechenbeispiel für Bereitstellungszinsen:
- Darlehensbetrag: 100.000 Euro
- Bereitstellungszinsen: 0,25 Prozent ab dem 120. Tag (4. Monat)
- Abschluß Zinsfestschreibung: 01.02.2012
- Auszahlung: 01.08.2012
- Bereitstellungszinsen sind ab dem 01.06.2012 für
2 Monate = 60 Tage fällig.
- Zu zahlende Bereitstellungszinsen:
100.000 Euro x 0,25 Prozenz x 60 ./. 100 ./. 30 - Die Bereitstellungszinsen betragen für 60 Tage 500 Euro.