Bei einer Baugenehmigung handelt es sich um nach der jeweiligen Bauordnung der einzelnen Bundesländer nach Vorschrift förmliche Verfahren für die Genehmigung einer Baumaßnahme (Bauschein), ohne jene mit der Durchführung nicht angefangen werden darf. Für bestimmte Baumaßnahmen (insbesondere Wohnungsbau) genügt in manchen Bundesländern die Bauanzeige.