Der Bauantrag ist in Schriftform mit allen für seine Bearbeitung sowie für die Beurteilung des Bauvorhabens notwendigen Unterlagen (Bauvorlagen) in ausreichender Zahl bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
- Der Bauantragsvordruck muß vom Bauherrn und vom vorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Ingenieur) unterzeichnet sein.
- Der Entwurfsverfasser muss eine Haftpflichtversicherung darlegen.
Es muss ein Lageplan im Maßstab 1:500 mit Berechnung der Grund- und Geschoßfläche angehängt sein.
- Die Bauzeichnungen (Grundriss-, Schnitt- und Ansichtszeichnungen) müssen im Maßstab 1:100 angelegt sein.
- Die Berechnung des Bruttorauminhaltes nach DIN 277, Teil 1 (Ausgabe 1987) und auch Angaben zur Hochbaustatistik müssen beigelegt sein.
- Der Standsicherheits-, Schall- und Wärmeschutznachweis ist vorzulegen (im vereinfachten Genehmigungsverfahren erst bei Baubeginn gemeinsam mit dem Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung des Fachplaners.