Baugenehmigung: Voraussetzungen, Ablauf und Stolperfallen
- Mit einer Baugenehmigung bestätigt Ihnen das Bauamt, dass Ihr Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften entspricht.
- Die Bank, die Ihr Bauprojekt finanziert, fordert eine Baugenehmigung in der Regel ein, bevor sie Ihnen ein größeres Darlehen für die Umsetzung des Baus zur Verfügung stellt.
- Mit einer Baugenehmigung erhalten Sie eine relative Sicherheit, dass Ihr Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften entspricht. Gegen privatrechtliche Ansprüche - beispielsweise von Nachbarn - schützt Sie diese nicht.
- Wenn Ihre Baugenehmigung abgelehnt wird, wirkt sich das auf Ihre Finanzierung aus. Welche Lösungen es dann gibt, hängt von der Bau- und Finanzierungsphase ab, in der Sie sich befinden.
- Was ist eine Baugenehmigung?
- Wann brauche ich eine Baugenehmigung?
- Welche Sicherheit gibt die Baugenehmigung nicht?
- Wie lange dauert die Erteilung einer Baugenehmigung?
- Welche Kosten entstehen bei einem Bauantrag?
- Wann reicht eine Bauanzeige statt Bauantrag?
- Warum prüfen Banken eine Baugenehmigung?
- Was passiert mit dem Baukredit, wenn die Baugenehmigung abgelehnt wird?
- Ist eine Baufinanzierung ohne Baugenehmigung möglich?
- Was passiert, wenn ich ohne Baugenehmigung baue?
- Ist eine nachträgliche Baugenehmigung möglich?
- Kann eine Baugenehmigung verfallen?
Was ist eine Baugenehmigung?
Eine Baugenehmigung ist die schriftliche Erlaubnis der Bauaufsichtsbehörde, ein Bauvorhaben umzusetzen. Mit der Baugenehmigung erhalten Sie die offizielle Bestätigung, dass Ihr Hausbau den geltenden Bauvorschriften, Bebauungsplänen und anderen öffentlich-rechtlichen Vorgaben entspricht. Damit dient sie Ihnen und der finanzierenden Bank als relative Sicherheit vor behördlich angeordneten Baustopps oder Rückbauforderungen. Eine juristische Sicherheit bei Streitigkeiten vor Gericht schafft sie jedoch nicht.
Gesetzliche Grundlagen für die Entscheidung der Baubehörde bilden vor allem das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und die Landesbauordnung.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung?
Sie benötigen eine Baugenehmigung, wenn Sie größere bauliche Maßnahmen auf Ihrem Grundstück durchführen. Zu den genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen gehören:
- Neubau eines Wohnhauses
- Anbau, Ausbau oder Aufstockung eines bestehenden Gebäudes
- Errichtung von Garagen oder größeren Nebengebäuden
- Nutzungsänderung einer Immobilie, z. B. Wohnraum zu Gewerbe oder zu Ferienwohnung
- Einbau von Gauben oder grundlegende Änderungen am Dach
- Errichtung von Balkonen oder Wintergärten
- größere Terrassenüberdachungen
- Errichtung von baulichen Anlagen wie Mauern oder Stützwänden über einer bestimmten Höhe
- Einbau oder Veränderung tragender Wände
Einige der genannten kleineren Baumaßnahmen können in manchen Bundesländern genehmigungsfrei sein. In welchem Fall Sie für Ihr individuelles Bauvorhaben eine Baugenehmigung benötigen, gibt Ihnen die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes vor.
Für welche Bauvorhaben bedarf es keiner Baugenehmigung?
Sie benötigen für eine Reihe von kleineren Bauvorhaben keine Baugenehmigung. Dazu zählen meist kleinere Gartenhäuser, Terrassen, Zäune oder Modernisierungen ohne statische Veränderungen. Auch bestimmte Dachausbauten oder Solaranlagen können unter vereinfachte Verfahren fallen. Dennoch müssen Sie auch bei genehmigungsfreien Bauvorhaben alle baurechtlichen Vorschriften, Abstandsflächen und Bebauungspläne beachten, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Wie beantrage ich eine Baugenehmigung?
Eine Baugenehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde - diese wird auch als Bauamt bezeichnet - Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Den Bauantrag reichen Sie digital oder schriftlich mit allen erforderlichen Unterlagen ein, die von einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieur erstellt wurden. Nach der Prüfung durch die Behörde erhalten Sie die Baugenehmigung, sofern Ihr Bauvorhaben alle Vorgaben erfüllt.
Welche Unterlagen benötige ich für einen Bauantrag?
Für den Bauantrag eines klassischen Wohnhauses benötigen Sie laut der Bauvorlagenverordnung unter anderem folgende Unterlagen:
- ausgefülltes und unterschriebenes Bauantragsformular
- amtlicher Lageplan des Grundstücks
- Bauzeichnungen wie Grundrisse und zeichnerische Darstellungen des Gebäudes
- Baubeschreibung
- Berechnung der Wohn- und Nutzfläche
- Berechnung des umbauten Raums
- statische Berechnungen
- Nachweis zum Wärme- und ggf. Schallschutz
- Entwässerungsplan
- Brandschutznachweis
- Berechnung der Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl
Je nach Bauprojekt können zusätzliche Nachweise erforderlich sein, etwa zum Brandschutz oder Denkmalschutz.
Wie läuft das Genehmigungsverfahren einer Baugenehmigung?
Das Genehmigungsverfahren einer Baugenehmigung läuft in fünf Schritten ab:
- Antrag erstellen
Sie erstellen gemeinsam mit bauvorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieuren die vollständigen Bauantragsunterlagen.
- Bauantrag einreichen
Im nächsten Schritt reichen Sie den Bauantrag beim zuständigen Bauamt ein. Der einfachste Weg hierbei ist die digitale Übertragung des Antrags über das Online-Portal der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
- Behörde prüft Unterlagen
Die Behörde prüft nun Ihr Bauvorhaben auf planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Vorgaben. Bei Bedarf holt sie weitere Fachstellen für die Beurteilung ins Boot, zum Beispiel Umwelt- oder Denkmalschutzbehörden.
- Nachforderung fehlender Unterlagen
Sofern die Behörde im Prüfungsprozess feststellt, dass Unterlagen fehlen, fordert sie diese nun ein.
- Erteilung der Baugenehmigung
Wenn Ihr Bauprojekt alle Anforderungen erfüllt, erhalten Sie die schriftliche Baugenehmigung.
Was wird für eine Baugenehmigung überprüft?
Bevor die Bauaufsichtsbehörde Ihnen eine Baugenehmigung ausstellt, überprüft sie anhand Ihrer eingereichten Unterlagen vor allem drei zentrale Anforderungen: Entspricht Ihr Bauvorhaben dem geltenden Bebauungsplan? Ist Ihr Grundstück erschlossen? Ist der Bau sicher?
1. Passt das Bauvorhaben zum lokalen Bebauungsplan?
Was wird geprüft?
- Darf man dort überhaupt bauen?
- Was darf dort gebaut werden? (z. B. Wohnhaus, Gewerbe)
- Wie groß und wie hoch darf das Gebäude sein?
- Wie viel Abstand muss zum Nachbargrundstück eingehalten werden?
- Wurde das Gebot zur Rücksichtnahme (§15 BauNVO) berücksichtigt?
2. Ist das Grundstück erschlossen?
Was wird geprüft?
- Gibt es eine Straße zum Grundstück?
- Gibt es Wasser, Abwasser und Strom?
- Ist die Müllabfuhr möglich?
3. Ist das Gebäude sicher?
Was wird geprüft?
- Stimmt die Statik?
- Ist genug Abstand zu den Nachbargrundstücken eingeplant?
- Werden Nachbarn nicht unzumutbar beeinträchtigt?
- Sind die Vorgaben zum Brandschutz berücksichtigt?
- Sind Rettungswege eingeplant?
Die Aufzählung gibt einen groben Überblick über die Prüfkriterien einer Baugenehmigung. Welche Details die Behörde genau untersucht, unterscheidet sich dabei von Bundesland zu Bundesland. Auch hier finden Sie alle notwendigen Informationen im BauGB sowie der jeweiligen Landesbauordnung Ihres Bundeslandes.
Welche Sicherheit gibt die Baugenehmigung nicht?
Die Baugenehmigung schützt Sie nicht vor zivilrechtlichen Ansprüchen von Nachbarn, etwa wegen nicht eingehaltener Abstandsflächen oder übermäßig starker Verschattung Ihres Grundstücks. Auch private Vereinbarungen wie ein Wegerecht oder im Grundbuch eingetragene Rechte überprüft die Bauaufsichtsbehörde nicht.
Zudem kann eine Baugenehmigung unter bestimmten Voraussetzungen wieder zurückgenommen oder angefochten werden. Das gilt insbesondere dann, wenn die Bauaufsichtsbehörde beim Genehmigungsverfahren etwas übersehen hat oder Sie bei der Bebauung von den genehmigten Plänen abgewichen sind.
Die Baugenehmigung gibt Ihnen daher eine hohe Sicherheit, dass Ihr Bauvorhaben gemäß den öffentlich-rechtlichen Vorgaben zulässig ist. Von Behördenseite ist Ihr Bau damit abgenickt. Mit der Erlaubnis halten Sie jedoch keine Sicherheit gegen private Ansprüche Ihrer Nachbarn in den Händen. Wenn bei Ihrem Bauprojekt Ärger im privaten Bereich entstehen kann, sollten Sie Ihre Rechte vor dem Bau durch einen Fachanwalt des betreffenden Baugebiets klären lassen.
Ist eine Bauvoranfrage sinnvoll?
Eine Bauvoranfrage - also eine kurze Vorabprüfung des Bauvorhabens durch die Baubehörde - kann sinnvoll sein, wenn Sie konkrete Fragen zu Ihrem Projekt klären möchten, bevor Sie Zeit und Geld in einen vollständigen Bauantrag investieren. Mit einer Bauvoranfrage prüft die Behörde konkrete Einzelfragen, etwa zur zulässigen Gebäudehöhe, zur Bauweise oder zur Art der Nutzung.
Wenn Sie einen positiven Bauvorbescheid erhalten, ist die Behörde für einen bestimmten Zeitraum an diese Entscheidung gebunden. Das gibt Ihnen Sicherheit für den späteren Bauantrag - denn diesen ersetzt die Bauvoranfrage nicht.
Wie lange dauert die Erteilung einer Baugenehmigung?
Die Dauer einer Baugenehmigung hängt vom Bundesland, der Komplexität des Bauvorhabens und der Auslastung der Behörde ab. Bei einem Einfamilienhaus dauert das Genehmigungsverfahren häufig etwa zwei bis vier Monate. Umfangreichere oder gewerbliche Bauprojekte können deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen, insbesondere wenn Fachbehörden beteiligt sind oder Unterlagen fehlen.
Welche Kosten entstehen bei einem Bauantrag?
Bei einem Bauantrag entstehen sowohl behördliche Gebühren als auch Planungs- und Nebenkosten.
1. Behördengebühren
Die Kosten für die Prüfung und Erteilung der Baugenehmigung richten sich nach der Baugebührenordnung (BauGebO) Ihres Bundeslandes. In vielen Bundesländern liegen die Gebühren bei etwa 0,5 bis 1 Prozent der Baukosten. Bei Baukosten von 400.000 Euro fallen somit zwischen 2.000 und 4.000 Euro an.
2. Architekten- und Planungskosten
Ein bauvorlageberechtigter Architekt oder Bauingenieur erstellt die Antragsunterlagen. Die Kosten orientieren sich unverbindlich an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und hängen vom Leistungsumfang ab. Für die Genehmigungsplanung entsteht ein Teilhonorar, das mehrere tausend Euro betragen kann.
3. Weitere Nebenkosten
Je nach Bauprojekt kommen zusätzliche Ausgaben hinzu, etwa für Lageplan vom Vermessungsingenieur, statische Berechnungen, Wärmeschutz- oder Schallschutznachweise, Baugrundgutachten und Entwässerungsplanung.
Die Gesamtkosten für eine Baugenehmigung lassen sich kaum definieren, da sie je nach Umfang und Art des Bauprojektes deutlich voneinander abweichen. Eine sorgfältige Planung hilft jedoch in jedem Fall, unerwartete Zusatzkosten und eine Nachfinanzierung Ihres Bauprojektes zu vermeiden.
Nutzen Sie gern unseren Bauzinsrechner, um die Finanzierungskosten Ihres Hausbaus zu berechnen.
Wann reicht eine Bauanzeige statt Bauantrag?
Vor allem bei kleineren oder standardisierten Bauprojekten besteht die Möglichkeit, anstelle eines aufwendigen Bauantrags lediglich eine Bauanzeige zu stellen. Dabei informieren Sie die Bauaufsichtsbehörde schriftlich über Ihr Bauvorhaben, lassen es aber nicht im klassischen Sinne genehmigen. Die Behörde prüft dann die Unterlagen. Wenn sie innerhalb der vorgesehenen Frist nicht widerspricht, gilt das Bauvorhaben als genehmigt und kann umgesetzt werden.
Zu welchem Zeitpunkt verlangt die finanzierende Bank die Baugenehmigung?
Die finanzierende Bank verlangt die behördliche Bauerlaubnis in der Regel vor der ersten Auszahlung des Baukredits. Für eine reine Finanzierungsanfrage oder eine vorläufige Finanzierungszusage genügt hingegen häufig die Vorlage der Bauplanung mit Kostenaufstellung, Bauzeichnungen und Grundstücksdaten.
Warum prüfen Banken eine Baugenehmigung?
Banken prüfen die Baugenehmigung, weil Ihr Bauvorhaben die Baufinanzierung absichert. Das geplante Gebäude stellt einen wesentlichen Teil des Beleihungswerts, also des wahrscheinlich erzielbaren Verkaufswerts der Immobilie, dar. Dieser Wert entsteht nur, wenn das Projekt rechtlich zulässig ist.
Mit der Einforderung der behördlichen Bauerlaubnis versichert sich die finanzierende Bank, dass das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und keine behördlichen Auflagen den Bau erheblich verteuern. Auch das Risiko eines Baustopps oder Rückbaus mindert die Baugenehmigung.
Was passiert mit dem Baukredit, wenn die Baugenehmigung abgelehnt wird?
Wird die Baugenehmigung abgelehnt, wirkt sich das unmittelbare auf die Baufinanzierung aus. Der Grund: In den meisten Darlehensverträgen ist die erteilte Baugenehmigung eine Voraussetzung für die Auszahlung des Baukredits. Liegt sie nicht vor, ist die Bank zur Auszahlung des Darlehens für das Bauvorhaben nicht verpflichtet.
Auf welche Weise sich die Ablehnung des Bauantrags auf die Baufinanzierung auswirkt, hängt von der Phase ab, in der Sie sich gerade in Ihrem Finanzierungsprozess befinden.
Fall 1: Darlehensvertrag ist noch nicht unterschrieben
Ist der Darlehensvertrag noch nicht unterschrieben, kommt die Finanzierung nicht zustande oder wird neu geplant.
Fall 2: Darlehensvertrag wurde geschlossen, es ist aber kein Geld geflossen
Haben Sie den Darlehensvertrag mit der Bank bereits abgeschlossen, diese hat aber noch kein Geld ausbezahlt, bleibt die Finanzierung formal bestehen – auch wenn sie nicht wie vorgesehen genutzt werden kann. In diesem Fall müssen Sie Ihr Vorhaben überarbeiten, einen neuen Genehmigungsantrag stellen oder die Finanzierung anpassen.
Unter Umständen kann auch eine Aufhebung des Vertrags erforderlich werden. Hier gilt in der Regel die 14-tägige Widerrufsfrist. Ist diese bereits verstrichen, kommt ein Aufhebungsvertrag infrage. Dann müssen Sie jedoch meist eine Nichtabnahmeentschädigung an die Bank zahlen. Diese bewegt sich häufig zwischen 0,5 und 1 % der Darlehenssumme. Bei einem Darlehen von 300.000 € beliefe sich eine Nichtabnahmeentschädigung von 1% auf 3.000 €.
Fall 3: Baukredit wurde bereits ausgezahlt
Kompliziert wird es, wenn Ihnen die Bank bereits Teile des Darlehens ausgezahlt hat, beispielsweise für den Grundstückskauf. In diesem Fall bleibt dieser Baukredit grundsätzlich auch dann bestehen, wenn das Bauamt die Baugenehmigung nicht erteilt. Kann das geplante Bauprojekt nicht umgesetzt werden, prüft die Bank, ob das Grundstück allein eine ausreichende Sicherheit darstellt. Falls dem nicht so ist, können Umplanungen, zusätzliches Eigenkapital oder eine neue Finanzierungslösung helfen, das Bauziel zu erreichen.
In diesem Fall müssen Sie jedoch mit Zusatzkosten rechnen, etwa für bereits erbrachte Planungsleistungen, Gebühren des Bauantrags oder Bereitstellungszinsen. Prüfen Sie daher am besten mögliche Genehmigungsrisiken frühzeitig durch eine Bauvoranfrage oder eine enge Abstimmung mit dem zuständigen Bauamt, um solche finanziellen Stolpersteine zu umschiffen.
Ist eine Baufinanzierung ohne Baugenehmigung möglich?
Eine Baufinanzierung ohne Baugenehmigung ist in der Praxis nur eingeschränkt möglich. Banken verlangen in der Regel eine erteilte Baugenehmigung, bevor sie den Baukredit auszahlen. Sie dient dem Kreditinstitut als Sicherheit, dass das Bauvorhaben aus Behördensicht zulässig ist und wie geplant umgesetzt werden darf.
Ausnahmen bilden hier Planungs- oder Grundstückskosten. Sie können teilweise auch ohne Baugenehmigung finanziert und ausgezahlt werden. Das hängt jedoch von der Bank und der Vertragsgestaltung ab.
Lassen sich Finanzierung verlängern, wenn sich das Bauamt mit der Baugenehmigung Zeit lässt?
Grundsätzlich lassen sich Baufinanzierungen verlängern, wenn sich die Baugenehmigung verzögert. Es können dabei jedoch zusätzliche Kosten für Sie entstehen.
Nach Zusage des Darlehens gewähren die meisten Finanzierungsverträge ohnehin eine bereitstellungszinsfreie Zeit von 6 bis 12 Monaten. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie Ihr Darlehen abrufen, ohne dass Bereitstellungszinsen – also Zusatzkosten in Form einer Art Wartegebühr - anfallen.
Liegt Ihre Baugenehmigung dann immer noch nicht vor, müssen Sie dann Bereitstellungszinsen draufzahlen. Diese belaufen sich monatlich auf etwa 0,25% des noch nicht abgerufenen Darlehensbetrags. Diese Bereitstellungszinsen zahlen Sie nur in der Zeit, in der Sie Ihr Darlehen nicht abrufen. Kommt die Baugenehmigung zwei Monate zu spät, zahlen Sie während dieser zwei Monate lediglich die Bereitstellungszinsen an die Bank. Erst wenn Sie Ihr Darlehen abrufen, werden normaler Tilgungs- und Zinsteil fällig – die Bereitstellungszinsen fallen nun weg.
Beispielrechnung: Beträgt der noch nicht abgerufene Darlehensbetrag 200.000 Euro, fallen nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit monatlich 0,25 % dieses Betrags als Bereitstellungszinsen an. Das entspricht 500 Euro pro Monat.
Was passiert, wenn ich ohne Baugenehmigung baue?
Wenn Sie ohne behördliche Bauerlaubnis bauen, drohen rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Ein Bauvorhaben ohne erforderliche Genehmigung gilt als formell illegal – auch dann, wenn es grundsätzlich genehmigungsfähig wäre. Dann drohen Baustopp, Bußgeld, Nutzungsuntersagung oder eine Rückbau- oder Abrissverfügung.
Zudem kann es beim Verkauf der Immobilie zu Schwierigkeiten kommen. Nicht genehmigte Bauteile stellen aus Sicht von Kaufinteressenten und Sachverständigen ein rechtliches Risiko dar; diese können daher zur Einschätzung eines niedrigeren Immobilienwertes führen. Auch bei der Finanzierung können aufseiten der Käufer Probleme auftreten, da Banken solche Gebäudeteile bei der Beleihungswertermittlung häufig nicht oder nur eingeschränkt berücksichtigen.
Welche zusätzlichen Risiken gibt es bei einem Hausbau ohne Baugenehmigung?
Neben rechtlichen und finanziellen Folgen entstehen bei einem Bau ohne Baugenehmigung weitere Risiken:
- Haftungsrisiken: Bei Schäden am Gebäude oder bei Personenschäden haften Eigentümer unter Umständen persönlich.
- Versicherungslücken: Gebäude- oder Haftpflichtversicherungen können Leistungen kürzen oder im Schadensfall verweigern.
- Erschwerte Vermietung: Nicht genehmigte Wohnflächen dürfen Sie rechtlich oft nicht vermieten.
- Einschränkungen bei späteren Umbauten: Neue Bauanträge bringen bestehende Schwarzbauten ans Licht und erschweren weitere Genehmigungen.
Ein Bau ohne Baugenehmigung schafft somit langfristige Unsicherheiten, die weit über das eigentliche Bauprojekt hinausreichen.
Wie hoch ist das Bußgeld beim Bauen ohne Baugenehmigung?
Die Höhe der Bußgelder für das Bauen ohne Baugenehmigung – dem sogenannten „Schwarzbau“ -richtet sich nach Bundesland, Art und Umfang des Bauverstoßes. In vielen Fällen liegen Bußgelder für Gebäude ohne Genehmigung im vierstelligen Bereich. Für größere Gebäude oder besonders schwerwiegende Verstöße können Behörden Bußgelder bis zu etwa 50.000 € verhängen. Nach Landesbauordnungen sind in Einzelfällen auch deutlich höhere Beträge bis zu 500.000 € bei besonders gravierenden Verstößen möglich. Gravierender fallen jedoch meist eher die Kosten für einen Rückbau aus als die Höhe der verhängten Bußgelder.
Ist eine nachträgliche Baugenehmigung möglich?
Eine nachträgliche Baugenehmigung ist grundsätzlich möglich. Allerdings nur, wenn Ihr Bau alle Vorgaben erfüllt. Die Bauaufsichtsbehörde prüft das Projekt dabei genauso wie einen regulären Bauantrag. Eine nachträgliche Genehmigung ersetzt jedoch nicht automatisch ein mögliches Bußgeld. Und: Erfüllt das Bauvorhaben die gesetzlichen Anforderungen nicht, kann die Behörde Rückbau oder Abriss anordnen.
Kann eine Baugenehmigung verfallen?
Eine Baugenehmigung kann verfallen, wenn Sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist mit dem Bau beginnen oder das Bauvorhaben zu lange unterbrechen.
In den meisten Bundesländern gilt eine Baugenehmigung drei oder vier Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie mit dem Bau starten. Beginnen Sie nicht rechtzeitig oder ruht die Baustelle über einen längeren Zeitraum, verliert die Genehmigung ihre Gültigkeit.
Sie können in solchen Fällen vor Ablauf der Frist eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen. Die Behörde prüft dann, ob weiterhin alle rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Wer die Fristen nicht beachtet, muss unter Umständen einen neuen Bauantrag stellen – inklusive erneuter Prüfung und zusätzlicher Kosten.
- § 29–38 BauGB → Zulässigkeit von Bauvorhaben
- § 30 BauGB → Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
- § 34 BauGB → Bauen im unbeplanten Innenbereich
- § 35 BauGB → Bauen im Außenbereich
Bei einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren winkt die Bauaufsichtsbehörde Ihren Antrag zügig durch – oder lehnt diesen zügig ab. Das Beschleunigen des Verfahrens gelingt, weil sie nicht mehr alle Details Ihres Bauantrags prüft. Die Behörde kontrolliert in der Regel nur, ob Ihr Bauvorhaben grundsätzlich erlaubt ist (zum Beispiel nach dem Bebauungsplan) und ob wichtige baurechtliche Vorgaben eingehalten werden. Die Einhaltung vieler anderer Anforderungen – etwa zur Statik, zum Schall- oder Wärmeschutz – liegt dann in Ihrer eigenen Verantwortung.
Nachbarn können gegen eine Baugenehmigung juristisch vorgehen, wenn sie sich in ihren eigenen Rechten verletzt sehen. Die Frist für einen Widerspruch beträgt laut §70 der Verwaltungsgerichtsordnung einen Monat nach Bekanntgabe der Baugenehmigung.
Die Landesbauordnung (LBO) regelt, welche Bauvorhaben genehmigungspflichtig sind. Die Vorgaben unterscheiden sich dabei von Bundesland zu Bundesland. In der folgenden Liste finden Sie die Links, die zu den verschiedenen Landesbauordnungen der 16 deutschen Bundesländern führen.
Nehmen Sie Änderungen nach erteilter Baugenehmigung vor, kommt es darauf an, wie wesentlich diese Abweichungen sind. Geringfügige Änderungen können Sie meist formlos mit der Bauaufsichtsbehörde abstimmen. Wesentliche Änderungen erfordern in der Regel einen Änderungsantrag. Die Behörde prüft die Anpassungen dann erneut.
Die rechtliche Grundlage der Baugenehmigung ergibt sich in Deutschland aus mehreren Gesetzen – vor allem aus Baugesetzbuch (Bund) und Landesbauordnung (Land). Das Baugesetzbuch beschäftigt sich vor allem damit, ob ein Vorhaben an einem bestimmten Standort grundsätzlich zulässig ist. Die Landesbauordnung regelt die bauordnungsrechtliche Ausführung und das Verfahren.
Wichtige Vorschriften: