Ja, das ist sogar eine der Voraussetzungen. Das Baukindergeld kann erst nach dem Einzug in die Immobilie beantragt werden. Entscheidend ist das Einzugsdatum auf der Meldebescheinigung der Gemeinde. Haben Sie Ihre Mietwohnung gekauft, gilt das Datum auf dem Kaufvertrag. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie drei Monate Zeit, Ihren Antrag beim Zuschussportal der KfW einzureichen.
Den Antrag können Sie seit dem 18. September 2018 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Er gilt für Immobilien, die ab dem 1. Januar 2018 erworben wurden. Maßgeblich dafür ist das Datum der Unterschrift auf dem Kaufvertrag. Wenn Sie bauen, gilt die Baugenehmigung als Nachweis. Für den Antrag halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:
Das Hochladen der Unterlagen ist im Zuschussportal der KfW möglich sein. Nach Ihrer Antragstellung erhalten Sie dazu eine E-Mail, die Sie informiert, wenn es soweit ist.
Eins vorweg: Einen Rechtsanspruch auf Baukindergeld besteht nicht. Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung, die nur so lange gewährt wird, wie auch finanzielle Mittel dafür zur Verfügung stehen. Anträge werden, Stand Juni 2021, bis 31. Dezember 2023 entgegen genommen. Voraussetzungen für einen positiven Antrag sind:
Unter den genannten Voraussetzungen fällt Ihr Antrag für das Baukindergeld aller Wahrscheinlichkeit nach positiv aus.
Beim Antrag für Ihre Erstfinanzierung ist das leider nicht möglich. Da Sie den Zuschuss erst nach Einzug in Ihre Immobilie beantragen können, ist eine Investition als Eigenkapital in die Baufinanzierung nicht möglich. Sinnvoll ist vielmehr, das Baukindergeld in Form einer Sondertilgung jährlich in Ihren Immobilienkredit einzuzahlen. Achten Sie daher vor Abschluss darauf, dass Sie mit der Bank Sondertilgungen vereinbaren. Wollen Sie das Geld beispielsweise in einen Bausparvertrag ansparen, können Sie es gegebenenfalls als Eigenkapital bei der Anschlussfinanzierung nutzen.