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Finanzlexikon

Versicherungsberater

Bei Versicherungsberater handelt es sich um Freiberufler, die ihre Auftraggeber in Versicherungsfragen objektiv, eigenverantwortlich und ohne Eigeninteresse beraten müssen. Ihre Arbeit obliegt dem Rechtsberatungsgesetz und darf nur von Personen betrieben werden, die von der Justizbehörde dazu berechtigt wurden. Versicherungsberatern ist eine Vermittlung von Versicherungsverträgen nicht gestattet. Ein Honorar für die Beratung dürfen sie nur von ihrem Auftraggeber bekommen. 

 

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