Bei dem umbaute Raum spricht man über das Bauvolumen eines Gebäudes. Die Berechnung des umbauten Raumes (Kubatur) gehört zu den Beleihungsunterlagen, die der Darlehensgeber eines Baudarlehens zur Ermittlung des Beleihungswertes (Wertermittlung) des zu finanzierenden Objektes braucht. Die Berechnung des umbauten Raumes ist erforderlich, um den Gebäudewert zu errechnen.