Wenn in einem Darlehensvertrag ein Disagio vereinbart wird, bekommt der Darlehensnehmer bei Auszahlung des Darlehens einen um das Disagio reduzierten Betrag. Eine hieraus sich ergebende Finanzierungslücke läßt sich mit einem Zusatzdarlehen zur Finanzierung des Disagios ganz oder zum Teil schließen. Dieses Tilgungsstreckungsdarlehen wird zuerst getilgt, währenddessen bleibt das Hauptdarlehen tilgungsfrei (daher die Bezeichnung 'Tilgungsstreckung'). Nicht oft anzutreffen, die Bedeutung ergibt sich nur in Hochzinsphasen.