Es besteht die Möglichkeit, eine Immobilie in mehrere Anteile aufzuteilen. Diese können einzeln veräußert und belastet werden. Das Alleineigentum an einem dieser Anteile nennt man Teileigentum, soweit es sich dabei um nicht zu Wohnzwecken dienliche Räume handelt.
Der Gegensatz hierzu: Wohnungseigentum.