Sachsen erhöht wie Hamburg die Grunderwerbsteuer: Alles, was ihr wissen müsst

Lesezeit: 2 Minuten
Artikel teilen

Vor Kurzem berichteten wir bereits über die Anpassung der Grunderwerbsteuer in Hamburg. Dort stieg sie von 4,5% auf 5,5%. Auch in Sachsen müssen Hauskäufer:innen seit Beginn dieses Jahres mit erhöhten Kaufnebenkosten rechnen. Um ganze 2 Prozentpunkte wurde die Grunderwerbsteuer hier erhöht: von 3,5% auf 5,5%. Unsere Redakteurin Daniela erläutert für euch ein paar Eckdaten und Hintergrundinfos.

Entscheidung im Juni 2022

Die Grunderwerbsteuer ist für viele Immobilienkäufer:innen ein unliebsames Thema. Denn: Neben dem Kaufpreis müssen sie für die sogenannten Kaufnebenkosten noch tiefer in die Tasche greifen. Zu diesen zählt auch die Grunderwerbsteuer, die für den Kauf eines Grundstücks oder eines Anteils an einem anfällt.

Am 14. und 15. Juni 2022 fand eine Klausurtagung der sächsischen Regierung statt. In deren Rahmen wurde über den Doppelhaushalt der Jahre 2023 und 2024 beraten. Ein Teil davon speist sich aus der Grunderwerbsteuer, die auf Landesebene erhoben wird. Das bedeutet: Kauft ihr ein Haus auf einem Grundstück in Sachsen (oder ein Grundstück ohne Immobilie), müsst ihr seit dem 1. Januar 2023 5,5% des Kaufpreises als einmalige steuerliche Abgabe an das Land abführen.

Moderate Höhe im bundesweiten Vergleich

Obwohl die Erhöhung um 2% auf den ersten Blick drastisch erscheint, zeigt sich bei einem Vergleich der Grunderwerbsteuer im bundesdeutschen Gebiet: Mit 5,5% liegt der Steuersatz immer noch unter dem anderer Bundesländer, darunter Sachsens Nachbarland Thüringen. Hier werden 6,5% fällig. Einzig in Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer noch die ursprünglich einmal bundesweit geltenden, niedrigen 3,5%. Eine Anpassung ist dort bisher nicht in Sicht.

Weitere steuerliche Neuregelungen für Grundstücks- und Gebäudeeigentümer:innen

Neben der Anhebung der Grunderwerbsteuer gibt es zwei weitere Neuerungen, die für Eigentümer:innen von Immobilien in Sachsen zukünftig wichtig sind. Laut dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen gilt: „Für Wohngebäude, die ab dem 1. Januar 2023 fertig gestellt werden, sind höhere Abschreibungen möglich. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten können in Höhe von 3 Prozent (statt bisher 2 Prozent) jährlich abgesetzt werden.“ Darüber hinaus dürfen sich Betreiber:innen bestimmter Photovoltaikanlagen durch das Jahressteuergesetz 2022 über finanzielle und bürokratische Entlastungen freuen – ein Thema, das für ganz Deutschland relevant ist und euch demnächst auch auf unseren Social-Media-Kanälen begegnen wird.

Mehr nützliche Tipps und Infos

Wer Grundstück und Haus zeitlich getrennt voneinander kauft, kann bei der Grunderwerbsteuer sparen. Weitere Infos und Sparmaßnahmen findet ihr hier: https://www.drklein.de/grunderwerbsteuer.html.


Den Wunsch vom Eigenheim verwirklichen?


Artikel teilen