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Erneuter Förderstopp für Neubauten: Was ändert sich?

Lesezeit: 3 Minuten
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Nach dem Stopp der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude im Januar ist die Neubauförderung der KfW am 20. April wieder gestartet. Seit dem 21. April heißt es nun: Es können keine Anträge für ein Effizienzhaus 40 der Erneuerbaren-Energien-Klasse sowie der Effizienzhaus 40 plus Variante eingereicht werden. Erfahrt hier mehr über die Einzelheiten und welche Möglichkeiten es jetzt noch gibt.

Start der Neubauförderung ab 20.04., Antragsstopp seit 21.04.

Wer gerade einen Neubau plant, musste nach dem Stopp der BEG im Januar lange auf eine Wiederaufnahme der Förderung warten. Nun konntet ihr ab 20.04.2022 wieder einen Antrag für den Bau oder Kauf eines neuen Effizienzhauses oder eines Effizienzgebäudes zu stellen – solange das Fördervolumen in Höhe von 1 Milliarde Euro nicht aufgebraucht war. Doch es dauerte nur wenige Stunden, dann hieß es wieder: Das Fördervolumen sei ausgeschöpft. Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.

Welche Neubauförderung gibt es jetzt noch für Wohngebäude?

Ab sofort können für einen Neubau nur noch Anträge für ein Energieeffizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse gestellt werden. Voraussetzung ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Die Antragstellung soll voraussichtlich bis 31.12.2022 möglich sein.

Wie hoch fällt die Förderung für ein Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse aus?

Effizienzhausstufemaximaler KreditbetragTilgungszuschussmaximale Förderung
Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse (NH)150.000 €12,5 %18.750 €
Nachhaltigkeitszertifizierung10.000 €50 %5.000 €
Tabelle: Übersicht maximaler Tilgungszuschuss bei der Kreditvariante für Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag können alle privaten und gewerblich agierenden Personen stellen. Für Neubauten der Effizienzhausstufe 40 kann nur noch die Kreditvariante beantragt werden. Die Zuschussvariante gibt es nur noch für Kommunen.

Habecks 3 Schritte Plan

Die Neubauförderung wird in 3 Schritten ausgerollt:

Schritt 1

  • Start der Neubauförderung für ein Effizienzhaus 40 am 20.04.2022
  • Das Fördervolumen wird auf 1 Milliarde Euro begrenzt.

Hinweis: Die Fördermittel sind aufgebraucht. Seit 21.04. ist eine Antragstellung für Neubauten nur noch in der Kreditvariante für Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen möglich.

Schritt 2

  • Ist das Fördervolumen in diesem Jahr aufgebraucht, ist eine Neubauförderung nur noch im Programm EH 40 Nachhaltigkeit möglich.
  • Dafür gelten dann auch anspruchsvollere Bedingungen, bspw. müssen dann die Anforderungen an ein Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG) erfüllt sein.
  • Stufe 2 soll bis zum 31.12.2022 gelten.

Stufe 3

  • Ab Januar 2023 ist ein neues Programm geplant: „Klimafreundliches Bauen“.
  • Dieses Programm wird die Treibhausgas-Emissionen bei Gebäuden noch stärker in den Fokus stellen.
  • Die Effizienzhausstufe 40 NH wird damit weiterentwickelt und ausgebaut.
  • Details dazu werden aktuell ausgearbeitet.

Abschließende Worte vom Bundesminister Robert Habeck:

Ich freue mich sehr, dass die Neubauförderung mit einem Angebot für Wohn- und Nichtwohngebäude bald wieder starten kann. Damit fördern wir effiziente Neubauten. Das ist eine Maßnahme, um bei Neubauten den Energieverbrauch zu senken. Das Budget ist wie angekündigt auf eine Milliarde Euro begrenzt. Man muss sich darauf einstellen, dass diese sehr schnell ausgeschöpft sein wird. Um dennoch möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, haben wir die Fördersätze reduziert. Auch die Förderbedingungen ändern wir. Wir beenden unter anderem einen Anachronismus und fördern künftig nicht mehr den Einbau von Gasheizungen. Das ist politisch allemal angezeigt.

Bundesminister Robert Habeck, Anfang April 2022

Hausgefragt von Dr. Klein: Der Podcast zur Baufinanzierung

Wer nicht lesen will, muss hören.  Die wichtigsten Punkte zur Wiederaufnahme der Neubauförderung fasst Anna für Euch in der neuen Podcast-Folge (4:30) zusammen.

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