Grunderwerbsteuer in Hamburg

Die Grunderwerbsteuer und ihre Erhöhung in Hamburg – ein Fakten- und Zahlencheck

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Sie erregte vergangenes und dieses Jahr immer wieder die Gemüter: die Anhebung der Grunderwerbsteuer. Insbesondere in Hamburg und Sachsen, den beiden von der Erhöhung betroffenen Bundesländern, wurde sie heiß diskutiert, denn potenziellen Hauskäufern geht es zusätzlich zu den hohen Preisen und steigenden Zinsen bald noch mehr an den Geldbeutel. Unsere Redakteurin Daniela hat einige Fakten zur Diskussion rund um die Grunderwerbsteuer und zur Situation in Hamburg zusammengetragen.

Die Grunderwerbsteuer – Definition und Berechnung

Bei der Grunderwerbsteuer (nicht zu verwechseln mit der Grundsteuer!) handelt es sich um eine Steuer, die einmalig beim Erwerb eines Grundstücks bzw. einer Immobilie anfällt. Ihre Höhe variiert je nach Bundesland, in dem sich das zu erwerbende Objekt befindet und wird auf Basis des Kaufpreises errechnet. Mindestens 3,5%, maximal 6,5% Grunderwerbsteuer fallen an. Wird ein Haus zu einem Preis von 500.000€ gekauft, schlägt die Steuer folglich mit 17.500€ bis 32.500€ im Rahmen der Nebenkosten zu Buche – es sei denn, es handelt sich um eine grunderwerbsteuerfreie Ausnahme (z. B. Schenkung oder Verkauf in gerader Linie, d. h. zwischen Ehepartner:innen, Großeltern, Eltern und Enkel-/Kindern).

Die Erhöhung der Steuersätze – Diskussionspotenzial auf Bundes- und Landesebene

Rechtlich geregelt und fixiert ist die Grunderwerbsteuer im Grunderwerbsteuergesetz, einem Bundesgesetz. Werden kritische Stimmen laut, die z. B. eine länderübergreifende Regelung bezüglich der Anhebung der Steuersätze oder gar eine Abschaffung der Steuer fordern, rückt das Thema daher mitunter auf die Agenda des Bundestags. In erster Linie aber ist sie für die Bundesländer relevant, denn die Grunderwerbsteuer an sich ist eine Landessteuer. Die konkrete Verantwortung für ihre Erhebung obliegt der jeweiligen Landesregierung, die durch sie generierten Einnahmen fließen in den Haushalt des jeweiligen Landes, wobei sie an die Kommunen weitergegeben werden können.

Das Beispiel Hamburg in Zahlen

Nach der letzten Erhöhung in Mecklenburg-Vorpommern 2019 wurde dieses Jahr in Hamburg über eine Anhebung der Grunderwerbsteuer entschieden. Käufer, die dort ab 2009 ein Haus erwarben, mussten mit einem Steuersatz von 4,5% rechnen. Diese Regelung gilt noch bis Ende des Jahres. Ab 1. Januar 2023 steigt der Satz auf 5,5%. Im gesamtdeutschen Vergleich zeigt sich, dass er damit an ein übliches Niveau angepasst wird. In den meisten Bundesländern wurden die Sätze bereits im Laufe der 2010er Jahre auf zwischen 5,0% und 6,5% angehoben. Wird 2023 auch in Sachsen der Steuersatz erhöht (von 3,5% auf 5,5%) – so ist es von der Landesregierung vorgesehen und für den sächsischen Haushalt veranschlagt –, bleibt Bayern mit dem geringsten Satz von 3,5% das einzige Bundesland, in dem seit 1997 keine Erhöhung stattgefunden hat.

Bei den sehr hohen Preisen für Immobilien in Hamburg, den steigenden Zinsen und der momentan ohnehin angespannten finanziellen Lage in vielen Privathaushalten ist das für potenzielle Käufer allerdings und verständlicherweise kein Argument. Sie sehen bei zunehmenden (Neben-)Kosten und erforderlichem Eigenkapital oft vor lauter Zahlen das Haus nicht mehr. Umso mehr lohnt sich ein Blick auf einige Tipps zum Sparen bei der Grunderwerbsteuer.


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