Für ein Ferienhaus können Sie leider kein Baukindergeld beantragen, da Sie die Immobilie nicht dauerhaft selbst bewohnen. Dies ist eine der Grundvoraussetzungen, um Baukindergeld beantragen zu können. Bei einem Ferienhaus ist diese nicht gegeben.
Abgesehen davon, dass Sie die Immobilie über mindestens zehn Jahre dauerhaft bewohnen müssen, gelten die folgenden Bedingungen:
Bei einem Kauf einer Immobilie gilt das Datum der Unterzeichnung des Kaufvertrages als maßgeblich. Bauen Sie ein Haus, ist das Datum der Baugenehmigung ausschlaggebend.
Das Baukindergeld können Sie seit dem 18. September 2018 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Wichtig ist, dass Sie bereits in Ihre Immobilie eingezogen sind. Befinden Sie sich noch in der Planung oder Bauphase, stellen Sie den Antrag, nachdem Sie die Immobilie bezogen haben. Als Nachweis legen Sie der KfW Ihre Meldebescheinigung vor. Daraus geht das Datum des Einzugs hervor. Ausgehend von dem Datum auf der Meldebescheinigung haben Sie drei Monate Zeit für die Antragstellung. Die KfW benötigt neben dem Antrag für Baukindergeld folgende Unterlagen:
Da Sie Baukindergeld erst nach Einzug in eine Immobilie beantragen können, kann die staatliche Förderung nicht als Bestandteil in die Baufinanzierung eingebracht werden. Es ist allerdings möglich, die finanziellen Mittel unter anderem als Sondertilgung Jahr für Jahr einzubringen. Sie reduzieren damit Ihre Restschuld, sparen Zinskosten und sind früher schuldenfrei. Vereinbaren Sie dafür Sondertilgungsoptionen für Ihren Immobilienkredit. Weitere und ausführliche Informationen rund um das neue Baukindergeld erhalten Sie in unserem Ratgeberartikel „Baukindergeld (KfW 424): Jetzt die neue Eigenheimzulage beantragen.“
Falls Sie Fragen zu Ihrer Baufinanzierung haben, kontaktieren Sie uns gerne. Unsere Berater vor Ort unterstützen Sie bei der Suche nach der für Sie passenden Baufinanzierung.